BERLIN. Hartz-IV-Empfänger sollen je zehn kostenlose FFP2-Masken bekommen. Hintergrund sind neue Corona-Schutzmaßnahmen für Busse, Bahnen und beim Einkaufen.
Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar sollen selbstgenähte Behelfsmasken oder Tücher nicht mehr erlaubt sein, stattdessen müssen FFP2-Masken oder die günstigeren OP-Masken getragen werden. Wie Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag in Berlin mitteilten, sollen rund fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung jeweils zehn FFP2-Masken bekommen. Dafür würden die Betroffenen ein Schreiben von ihrer Krankenversicherung bekommen. Mit diesem und dem Personalausweis könnten die Masken dann bei der Apotheke abgeholt werden. »Es ist wichtig, dass wir in dieser Situation die gesamte Gesellschaft im Blick haben«, sagte Heil. Menschen in Grundsicherung hätten keine Reserven.
Sozialverbände hatten vor dem Hintergrund der neuen Maskenvorgaben mehrfach gefordert, dass der Staat Bedürftige dann auch entsprechend unterstützen müsse.
Ein ähnliches Masken-Programm hatte der Bund schon zum Schutz von Risikogruppen aufgelegt. Rund 34 Millionen Bürger ab 60 Jahren und Menschen mit chronischen Erkrankungen bekommen Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Dabei wird ein Eigenanteil von zwei Euro für je sechs Masken fällig. Drei kostenlose FFP2-Masken waren den Betroffenen schon vor dem Jahreswechsel zur Verfügung gestellt worden. (dpa)