Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.
Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem veröffentlichten Beschluss zu einem Fall aus Hessen.
Im konkreten Fall ging es um die Vorschriften für Rechtsreferendarinnen. Geklagt hat eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten.