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Kongresswahlen als Stimmungstest für Trump

In der Mitte zwischen zwei Präsidentenwahlen finden in den USA Kongresswahlen statt. Meist bekommt die Regierungspartei dabei einen Denkzettel verpasst. Mit Wahlkampf bis zur letzten Minute hat Donald Trump versucht, es diesmal anders ausgehen zu lassen.

Donald Trump
US-Präsident Donald Trump bei einer der letzten Wahlkampfveranstaltungen vor Beginn der Kongresswahlen. Foto: John Bazemore/AP
US-Präsident Donald Trump bei einer der letzten Wahlkampfveranstaltungen vor Beginn der Kongresswahlen. Foto: John Bazemore/AP

WASHINGTON. Zwei Jahre nach dem Wahlsieg von Präsident Donald Trump wird in den USA ein neuer Kongress gewählt. Erste Wahllokale öffnen um 6.00 Uhr Ortszeit (12.00 Uhr MEZ) an der US-Ostküste.

Bei den Zwischenwahlen, den sogenannten Midterms, werden alle 435 Sitze im Repräsentantenhaus und 35 der 100 Sitze im Senat vergeben. Die Abstimmung ist auch ein Referendum über die Politik Trumps, dem Kritiker vorwerfen, das Land mit seiner aggressiven Rhetorik gespalten zu haben. Mit aussagekräftigen Ergebnissen wird am frühen Mittwochmorgen mitteleuropäischer Zeit gerechnet.

Trump war im Wahlkampf bis zuletzt im Dauereinsatz. Bei den Kongresswahlen in der Mitte zwischen zwei Präsidentenwahlen bekommt meist die Regierungspartei einen Denkzettel verpasst. Tatsächlich müssen Trumps Republikaner Umfragen zufolge befürchten, die Mehrheit im Repräsentantenhaus - dem Unterhaus im US-Parlament - zu verlieren. Dafür müssten die oppositionellen Demokraten 23 Sitze zulegen. Im Senat - dem Oberhaus - zeichnet sich ab, dass die Republikaner ihren knappen Vorsprung von derzeit 51 zu 49 Sitzen halten können.

Schon eine Mehrheit der Demokraten im Abgeordnetenhaus könnte für Trump allerdings unangenehm werden. Die Demokraten könnten dann zahlreiche Untersuchungen gegen Trump einleiten. Deren Ergebnisse könnten die Grundlage für ein Amtsenthebungsverfahren (»Impeachment«) bilden, das mit der einfachen Mehrheit im Repräsentantenhaus beschlossen werden kann. Entschieden würde über eine Amtsenthebung allerdings im Senat, wofür dort eine Zweidrittelmehrheit nötig wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Mehrheit nicht abzusehen.