Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Maskenaffäre zugunsten zweier CSU-Politiker strebt die Koalition rasch eine Rechtsverschärfung an. Bestehende Strafbarkeitslücken müssten »schnellstmöglich« geschlossen werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, dem »Tagesspiegel«.
»Wir arbeiten bereits intensiv an einer wirksamen und praxistauglichen Gesetzesverschärfung«, sagte die SPD-Politikerin. »Dazu stehen wir innerhalb der Ampelfraktionen im engen Austausch miteinander und sind in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz.«
Haßelmann spricht von »schamloser Selbstbereicherung«
Im Koalitionsvertrag heißt es: »Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.« »Das müssen wir jetzt angehen«, sagte die Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). »Angesichts der schamlosen Selbstbereicherung einzelner Abgeordneter aus CDU/CSU mit Maskendeals sind viele Menschen zurecht empört, dass diese Abgeordneten nun straffrei bleiben«, sagte Haßelmann. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dem RND, bei Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit »um keine Lappalie, sondern um nunmehr ein Verbrechen«.
Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag mitgeteilt, dass er in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen einstigen Bundestagsabgeordneten als nicht erfüllt ansieht. Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt - und dafür üppige Provisionen erhalten.
Mehr als 1,2 Millionen Euro
Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro. Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz befand, das Gericht treffe keine Schuld. »Es musste auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen entscheiden. Diese reichen nicht aus. Das wurde nun noch einmal schmerzhaft deutlich«, sagte von Notz dem »Tagesspiegel«.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sagte am Donnerstag: »Das BGH mag entschieden haben, dass die CSU-Abgeordneten Sauter und Nüsslein straffrei bleiben. Das bedeutet aber nicht, dass deren Verhalten in irgendeiner Form legitim war.« Die Ampel-Koalition arbeite »mit hoher Priorität« daran, Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit effektiv zu verhindern.
Die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen wird auch in der CSU gesehen. »Das Gesetz zur Abgeordnetenbestechlichkeit muss verschärft werden«, sagte der Rechtsexperte der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Volker Ullrich, der »Augsburger Allgemeinen«. Die BGH-Entscheidung zeige, dass gehandelt werden müsse. »Wenn immer es einen direkten Mandatsbezug gibt und daraus Geschäfte entstehen, sollte es künftig von der Vorschrift umfasst sein«, sagte Ullrich. Er werde sich in der Unionsfraktion dafür einsetzen.
Die Entscheidung des BGH sei zu respektieren, das Handeln der beiden Politiker sei dennoch "grundfalsch" gewesen, betonte Ullrich. "Mit der Krise Geld zu verdienen, mag nicht
strafbar gewesen sein. Es bleibt aber politisch und moralisch
verwerflich."
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