Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt den neuen Vorstoß für die Einführung einer Widerspruchslösung in der Organspende. »Die Widerspruchslösung kann für mehr gerettete Leben sorgen, da sich die Menschen so aktiv mit der Frage der Organspende auseinandersetzen müssen«, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Viel zu viele Menschen würden weiter vergeblich auf ein Spenderorgan warten.
Eine Abgeordnetengruppe hatte eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag vorgestellt, die auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Das hieße, dass zunächst alle als Organspender gelten - außer jenen, die aktiv widersprechen. Derzeit sind Organentnahmen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine solche Reform war 2020 gescheitert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt den neuen Versuch, um das »Sterben auf der Warteliste« zu beenden.
Der Bundesverband der Organtransplantierten (BDO) nannte den neuen Vorstoß »dringend und wichtig«. Der Verband, der auch die wartenden Patienten vertritt, mahnte aber weitere Schritte darüber hinaus an. Das Modell müsse Teil des Gesamtkonzepts sein, sagte BDO-Chefin Sandra Zumpfe dem RND. Notwendig seien auch eine kontinuierliche Aufklärung, die Unterstützung der Transplantationsbeauftragten und Entnahmekliniken, aber auch eine stärkere Anerkennung und Betreuung der Hinterbliebenen von Organspenderinnen und -spendern.
Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8400 Menschen auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.
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