Berlin (dpa) - Wenn Schüler während der Unterrichtszeit für mehr Klimaschutz demonstrieren, können die Konsequenzen nach Ansicht des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) verschieden ausfallen.
»Das ist tatsächlich von Schule zu Schule unterschiedlich. Manche organisieren Projekttage, andere nehmen das Fehlen hin, wieder andere geben Verweise, lassen nachsitzen und Aufsätze schreiben«, sagt der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann der Deutschen Presse-Agentur.
Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen pochen in dem Konflikt auf die Schulpflicht und werten die Teilnahme an den Klimademos als unentschuldigtes Fehlen. Eine Einhaltung der Schulpflicht sei in der Landesverfassung gefordert, sagte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Eine Abwägung, ob der Unterricht für ein bestimmtes politisches Ziel versäumt werden dürfe, sei nicht zulässig. In Bayern wurden vom Umweltministerium anlässlich der Proteste zwei Klimakonferenzen mit Schülern angesetzt - die erste davon war am Freitag. »In dieser Thematik ist pädagogisches Fingerspitzengefühl gefragt. Man muss die Schüler ernst nehmen«, sagt Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL).
Lehrer können laut VBE die Schulpflicht nicht aufheben, dies obliegt den Kultusministerien der Bundesländer. »Deshalb bringt das Handeln der Politik die Lehrkräfte in die Bredouille: Während die Politiker sich mit den Streikenden verbünden, müssen die Lehrkräfte vor Ort das Fehlen ausbaden und sich individuell überlegen, wie sie damit umgehen wollen«, kritisiert Beckmann.
Seit Monaten gehen Tausende Schüler freitags in Deutschland für mehr Klimaschutz nach dem Vorbild der schwedischen Aktivistin Greta Thunberg auf die Straßen. Die 16-Jährige und mehr als 10.000 weitere Schüler demonstrierten am Freitag in Berlin. Sie verstehen sich als Teil der weltweiten »Fridays for Future«-Protestbewegung.
Von möglichen Geldstrafen wegen Schulschwänzens hat der Vorsitzende des Bundeselternrates, Stephan Wassmuth, noch nichts gehört. Bei einem Erstverstoß stehe an erster Stelle eine Ermahnung. Ordnungsgelder wegen des Fernbleibens vom Unterricht werden in Baden-Württemberg nicht verhängt, heißt es vom Kultusministerium in Stuttgart. Berichten von Schülern in Thüringen zufolge hätten einzelne Lehrer ärztliche Atteste von Schülern gefordert oder mit ungeplanten Tests gedroht, die bei Fehlen zur Note Sechs führen würden, heißt es von der thüringischen Landeselternvertretung. Ein Streikrecht wie Arbeitnehmer hätten Schüler nicht.
Beim vorläufigen Höhepunkt der Protestbewegung Mitte März waren nach Schätzungen Meidingers zwischen ein bis zwei Prozent der deutschen Schüler demonstrieren. »Die Schüler, die sich beteiligen, machen nicht unbedingt jede Woche mit. Das ist so ein Wechselspiel«, meint er. Demnach seien ihm keine Schulen bekannt, an denen jeden Freitag Hunderte Schüler fehlen würden. Eine ähnlich langanhaltende Protestbewegung von Schülern hat es nach Einschätzung des VBE-Vorsitzenden Beckmann noch nicht gegeben.
Doch wie geht es mit dem Thema weiter? Demonstrationen während der Schulzeit müssten nach der großen Aufmerksamkeit der vergangenen Wochen mittlerweile nicht mehr unbedingt stattfinden, findet Wassmuth. Stattdessen solle das Thema mehr im Schulunterricht thematisiert werden. »Wenn wir es jetzt noch mehr als Unterrichtsbestandteil in die Schulen hineintragen, haben wir einen großen Gewinn gemacht«, sagt er. Eine Ansicht, die auch Meidinger teilt, denn »durch ein Fehlen im Unterricht schadet sich der Schüler natürlich auch selbst.« Das Kultusministerium Niedersachsens wolle auch mit der Initiative »Fridays for Future« zusammenarbeiten, um das Thema tiefgründiger als bisher zu beleuchten im Unterricht.