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Klage gegen Meta nach Hetze in Facebook-Gruppen erfolglos

Nach Gewalt- und Morddrohungen will die Deutsche Umwelthilfe eine Schließung von Facebook-Gruppen erreichen. Auch die Richter sprechen von »unsäglichen Gewaltfantasien«.

Jürgen Resch
DHU-Geschäftsführer Jürgen Resch vor dem Landgericht Berlin. Foto: Carsten Koall/DPA
DHU-Geschäftsführer Jürgen Resch vor dem Landgericht Berlin.
Foto: Carsten Koall/DPA

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist zunächst mit einer Klage gegen den US-Internetriesen Meta gescheitert, deren Ziel die Schließung von zwei Facebook-Gruppen war. Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Musterklage abgewiesen, teilte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur mit. Er kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und vor dem Berliner Kammergericht weiter für einen besseren Schutz vor Hass und Hetze in den sozialen Medien zu kämpfen.

Hintergrund sind Gewalt- und Morddrohungen in einer öffentlichen und einer privaten Facebook-Gruppe mit mehr als 50.000 beziehungsweise rund 12.000 Mitgliedern. Bei Meta stünden die kommerziellen Interessen im Vordergrund, erklärte Resch. Er forderte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, eine gesetzliche Regelung gegen Facebook und andere Soziale Medien zu erlassen.

Richter: »Unsägliche Gewaltfantasien«

Nach Angaben von Resch erleben er selbst sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DUH seit Jahren massive Anfeindungen und Beleidigungen, die inzwischen in Gewaltaufrufen und Gewaltfantasien gipfelten. Das Gericht sprach bei der mündlichen Verhandlung von »unsäglichen Gewaltfantasien«.

Zugleich verdeutlichte der Vorsitzende Richter Holger Thiel von Anfang an, dass die Klage wenig Chancen habe. Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen reichten dafür nicht aus, gab Thiel die erste Einschätzung der Kammer wieder. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sehe nur die Löschung einzelner Äußerungen vor. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil dadurch auch die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten. Das Urteil der Kammer liegt noch nicht vor.

Resch und seine Anwälte verwiesen bei der Verhandlung auf das Einschreiten bei Demonstrationen. Diese könnten aufgelöst werden, wenn einzelne Menschen sich nicht an Auflagen hielten oder Straftaten begingen. Sie baten das Gericht, die »Güterabwägung des Versammlungsrechts« auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

Mehr als 300 Strafanzeigen

Es sei ihm weder praktisch noch emotional kaum zumutbar, jeden einzelnen Hasskommentar zu recherchieren, bei Meta zu melden und Strafanzeige zu erstatten, sagte Resch. Weder Meldungen an Facebook selbst noch rund 300 Strafanzeigen der DUH hätten die Drohungen gestoppt.

Nach Angaben von Meta-Anwalt Tobias Timmann lag der Anteil der »rechtsverletzenden Beiträge« in den Facebook-Gruppen bei unter einem Prozent. Eine Meta-Sprecherin sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: Hassrede sei inakzeptabel und man gehe aktiv gegen deren Verbreitung auf den Meta-Plattformen vor. »In diesem Fall haben wir die unrechtmäßigen Inhalte, die uns gemeldet wurden, entfernt.«

Hoffnung auf nächste Instanz

»Es ist bedauerlich, dass das Berliner Landgericht zwar die massiven Hass- und Gewaltkommentare verurteilt, aber keinen rechtlichen Weg sah, solche Foren auf Facebook zu verbieten und so all die Opfer von Hetz-Gruppen zu schützen«, so Resch. Er hofft nun in nächster Instanz auf das Kammergericht.

Dort hatte die Grünen-Politikerin Renate Künast nach jahrelangem Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook im November 2022 einen entscheidenden Erfolg erzielt. Laut Urteil musste das soziale Netzwerk der Politikerin die Daten von allen Nutzerinnen und Nutzern herausgeben, die sie im Netz massiv beleidigt hatten.

© dpa-infocom, dpa:231121-99-31333/4