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Keine EU-Bürgerschaft: Klagen gegen Brexit abgewiesen

Der Brexit hat für Briten auch den Verlust ihrer EU-Bürgerschaft bedeutet. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt Klagen gegen das Abkommen als unzulässig abgewiesen.

EuGH
»Cour de Justice de l'union Européene«: Das Europäischen Gerichtshof im Europaviertel in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch
»Cour de Justice de l'union Européene«: Das Europäischen Gerichtshof im Europaviertel in Luxemburg.
Foto: Arne Immanuel Bänsch

Britinnen und Briten müssen sich damit abfinden, dass sie durch den Brexit ihre EU-Bürgerschaft verloren haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies drei entsprechende Klagen in Luxemburg endgültig ab. Der Verlust der EU-Bürgerschaft sei automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten.

Bei dem 2016 abgehaltenen Referendum stimmte die Mehrheit der Briten für den Austritt aus der EU, den sogenannten Brexit. Am 31. Januar 2020 verließ Großbritannien schließlich die EU. Daraufhin fochten drei Briten das Brexit-Abkommen und die entsprechende Genehmigung der EU an. Sie machten geltend, dass ihnen ihre Rechte als EU-Bürger genommen wurden - beispielsweise das Recht, in einem anderen EU-Land zu arbeiten oder zu wohnen.

Den Klägern fehle es aber am nötigen Rechtsschutzinteresse, urteilten die Richter in Luxemburg nun. Sie wiesen die Klagen daher als unzulässig ab.

© dpa-infocom, dpa:230615-99-65934/3