Am 1. Januar soll das Wohngeld um durchschnittlich 30 Euro steigen. Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen, wie das Bauministerium in Berlin mitteilte. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Die Höhe des monatlichen Mietzuschusses für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen wird laut Gesetz alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Die voraussichtliche Durchschnittshöhe der Anhebung hatte das Ministerium bereits im Juli mitgeteilt.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte nun: »Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro.«
Die letzte Reform gab es 2023. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. Ziel des Wohngelds ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld so zu entlasten, dass sie nicht wegen hoher Mieten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab. Das Ministerium rechnet nach früheren Angaben damit, dass im nächsten Jahr bundesweit rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können.
© dpa-infocom, dpa:240813-930-202377/1