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Justizminister Buschmann erteilt Faesers BKA-Plänen Absage

Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt bei versteckten Wohnungsdurchsuchungen? Nicht mit mir, sagt der Justizminister von der FDP.

Bundesjustizminister Marco Buschmann
»Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben«, sagt Justizminister Marco Buschmann. (Archivbild) Foto: Britta Pedersen/DPA
»Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben«, sagt Justizminister Marco Buschmann. (Archivbild)
Foto: Britta Pedersen/DPA

 

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geplante Ausweitung der BKA-Befugnisse für Wohnungsdurchsuchungen ab. »Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben«, sagte der FDP-Politiker der »Bild«-Zeitung (Freitag). »Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch.«

Faeser will dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen ermöglichen. Das geht aus einem Entwurf ihres Hauses hervor, über den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn »eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet«, heißt es in dem Entwurf zur Begründung. 

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten sowie das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente.

»Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab«, sagte Buschmann über den Entwurf. »Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.«

© dpa-infocom, dpa:240815-930-204096/2