Die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung des Verkaufs von Cannabis in lizenzierten Geschäften hat bei der Debatte zum Justiz-Etat für Erheiterung gesorgt.
Die Berliner Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sagte, sie hätte sich gewünscht, die Koalition wäre bei diesem Vorhaben schon einen Schritt weiter. »Es kann nicht sein, dass die CDU immer noch legal Alkohol konsumieren darf und dass Teile der Menschen in einem Wahlkreis dafür kriminalisiert werden, dass sie in Ruhe kiffen wollen«, kritisierte sie. Das müsse sich ändern. Es sei an der Zeit, dass die »Fortschrittskoalition« bei der »Legalisierung von Drogen einen Weg einschlägt, der die gesellschaftliche Realität abbildet«.
Es sei ihr zugetragen worden, dass auch einige Konservative Cannabis konsumierten, fuhr Bayram fort. Sie sagte: »Ja, auch die Konservativen, sie kiffen. Und demnächst kiffen sie legal, und das haben sie dann uns zu verdanken.«
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: »Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.« Das Gesundheitsressort ist bei dem Vorhaben, an dem das Justizministerium beteiligt ist, federführend.
Streit um Vorratsdatenspeicherung
Thema der Debatte über den Justizetat war auch die Vorratsdatenspeicherung. Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), warf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, er behindere mit seiner Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung vieler Fälle von Kindesmissbrauch. Das von ihm favorisierte Verfahren »Quick Freeze«, bei dem Verbindungsdaten mutmaßlicher Verbreiter von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Verdachtsfall gesichert würden, sei nur ein »Placebo«. Buschmann wies die Kritik zurück und sagte: »Sie tun immer so, als würden wir den Ermittlern etwas wegnehmen. Aber spätestens seit 2017 gibt es keine Vorratsdatenspeicherung mehr, sie wird nicht angewendet.« Die Bundesregierung führe nun »Instrumente ein, die dieses Nichts durch ein Etwas ersetzen«.
Der Justiz-Etat für 2022 sieht Ausgaben in Höhe von rund 938 Millionen Euro für das Bundesjustizministerium und die Bundesbehörden in seinem Geschäftsbereich vor. Hinzu kommen rund 36 Millionen Euro für das Bundesverfassungsgericht. Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte »Überwachungsgesamtrechnung« sind in diesem und im nächsten Jahr jeweils 750.000 Euro vorgesehen. Dabei geht es um eine Bestandsaufnahme der staatlichen Überwachungsbefugnisse.
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