Der Nachrichtendienst zapft seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem, nach Verkehrsaufkommen, größten Internet-Knotenpunkt der Welt ab.
»Der BND hat sich den größten Teich ausgesucht, in dem er fischen kann«, betonte Rechtsanwalt Sven-Erik Heun von der Klägerin. Dabei ließen die Anordnungen aus dem Bundesinnenministerium nicht erkennen, ob sie das zuständige Kontrollgremium des Bundestags überhaupt durchlaufen haben.
Dagegen erläuterte Rechtsanwalt Wolfgang Roth für die Bundesregierung, dass die Regierung als Schutz für von Überwachungen Betroffene die G-10-Kommission des Bundestages installiert habe. Diese Kommission müsse die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis erlauben. Eine detailliertere Anordnung könne es aufgrund der Geheimhaltung nicht geben, betonte Roth.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in erster Instanz. Zwar hat das Gericht lediglich einen Prozesstag angesetzt. Trotzdem ist es unklar, ob heute auch eine Entscheidung verkündet wird. Bei einer Niederlage in Leipzig hat De-Cix bereits den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt.