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Innenkommissarin: Heimgekehrte Ukrainer können zurück in EU

Milllionen sind seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtet - manche von ihnen aber auch wieder heimgekehrt. Sollte sich ihre Lage ändern, stehen die Türen der EU weiterhin offen.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen verlassen mit ihrem Gepäck eine Unterkunft in Hamburg. Foto: Marcus Brandt
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen verlassen mit ihrem Gepäck eine Unterkunft in Hamburg.
Foto: Marcus Brandt

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hat rückkehrwilligen Geflüchteten aus der Ukraine versprochen, während des russischen Kriegs gegen ihr Heimatland jederzeit in die EU zurückkehren zu können. »Sie sind in der EU jederzeit wieder willkommen«, sagte die Schwedin bei einem Besuch in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. »Wir werden immer mit offenem Herzen bereitstehen, um Ukrainer in Not aufzunehmen.«

Die 27 EU-Staaten haben kurz nach Beginn des Ukraine-Kriegs Anfang März beschlossen, allen Ukrainern schnell und unbürokratisch Schutz zu bieten. Sie dürfen sich etwa frei in der EU bewegen und arbeiten. Zudem habe sie ein Recht auf Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Bildung für die Kinder. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks haben bereits mehr als 3,7 Millionen Ukrainer diesen oder einen ähnlichen Status beantragt. Insgesamt sind mehr als sechs Millionen Menschen aus der Ukraine in andere europäische Länder geflohen.

Johansson sagte, auf der Reise nach Kiew habe sie am Bahnhof an der polnisch-ukrainischen Grenze eine lange Schlange von Ukrainern mit Kindern und Gepäck gesehen, die zurück in ihre Heimat wollten. »Es ist ein großer Fortschritt, dass so viele Ukrainer entscheiden, nach Hause zurückzukehren und die Ukraine wieder aufzubauen.« Zugleich könnten die Menschen jederzeit in die EU zurückkehren.

Ukrainer, die dauerhaft in die Ukraine reisen, sollten sich vom temporären Schutzstatus abmelden. Doch wenn das eigene Land im Krieg sei, wisse niemand, was dauerhaft sei. Deshalb seien die Menschen jederzeit wieder willkommen in der EU und könnten sich erneut für den temporären Schutz registrieren.

© dpa-infocom, dpa:220802-99-251107/3