Die Daten-Auflagen des neuen Infektionsschutzgesetzes für Kliniken sind aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht umsetzbar.
Die geforderte tägliche elektronische Meldung von Infektionen unter anderem mit dem Coronavirus sei derzeit technisch nicht leistbar, schreibt die Gesellschaft an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), seine Länderkollegen und den Gesundheitsausschuss des Bundestags. »Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit dieser Datenabfragen wurden vielfach komplett ausgeblendet«, heißt es in dem von Präsident Ingo Morell und Vorstandschef Gerald Gaß unterzeichneten Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das auch die »Bild«-Zeitung berichtet.
Bei Nicht-Erfüllung drohen Bußgelder
Grundsätzlich unterstütze man das Ziel der Politik, ein umfassendes Bild über die pandemische Lage zu erhalten. Für die vom Bund zur Verfügung gestellten Softwareschnittstellen und digitalen Anbindung an die Gesundheitsämter sei das aber nicht leistbar. Zudem sei die inhaltliche Definition teilweise so unbestimmt, dass den Verpflichtungen nicht sicher gefolgt werden könne und die Aussagekraft zur Beurteilung der pandemischen Lage zweifelhaft sei.
»Wir erwarten, dass die Politik die Krankenhäuser in dieser schwierigen Lage unterstützt und nicht mit zusätzlichen, technisch nicht umsetzbaren und mit einem erheblichen Aufwand verbundenen neuen Auflagen überzieht«, schreiben Morell und Gaß. Es dürfe bei Nicht-Erfüllung der Vorgaben keine Sanktionen geben.
Es stünden Bußgelder von 25.000 Euro im Raum, ergänzte der Pandemiebeauftragte des Universitätsklinikums rechts der Isar der TU München, Christoph Spinner. Dabei sei eine Umstellungsfrist von weniger als einer Woche »absolut unrealistisch«. Zudem solle an die unteren Gesundheitsbehörden weiter per Fax gemeldet werden, sagte Spinner, der eine »ausufernde Bürokratie« kritisiert.
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