Logo
Aktuell Ausland

Hunter Biden plädiert auf nicht schuldig

Hunter Biden steht wegen möglicher Steuerdelikte vor Gericht. Der Sohn des US-Präsidenten bestreitet die Vorwürfe gegen ihn - und produziert einmal mehr Schlagzeilen.

Hunter Biden
Gegen Hunter Biden (M) wurde im Dezember wegen mehrerer Steuerdelikte Anklage erhoben. Foto: Jose Luis Magana/DPA
Gegen Hunter Biden (M) wurde im Dezember wegen mehrerer Steuerdelikte Anklage erhoben.
Foto: Jose Luis Magana/DPA

Der wegen Steuervergehen angeklagte US-Präsidentensohn Hunter Biden hat vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Dem 53-Jährigen erschien vor dem zuständigen Bundesgericht in Los Angeles, wie US-Medien übereinstimmend berichten. Richter Mark Scarsi machte deutlich, einen Prozessbeginn am 20. Juni anzustreben. Damit dürfte der offizielle Auftakt des Verfahrens mitten in die heiße Phase des Wahlkampfs seines Vaters fallen, der bei der US-Wahl im November für eine zweite Amtszeit als Präsident antreten will.

Gegen Bidens Sohn war im Dezember wegen mehrerer Steuerdelikte Anklage erhoben worden. Hunter Biden wird zur Last gelegt, Bundessteuern für mehrere Jahre nicht ordnungsgemäß gezahlt zu haben. Er habe Millionen für einen extravaganten Lebensstil ausgegeben, anstatt seine Steuerrechnungen zu begleichen. Das Justizministerium nannte eine Summe von mindestens 1,4 Millionen US-Dollar (1,3 Millionen Euro), die Hunter Biden zurückgehalten habe. Im September war der Präsidentensohn bereits wegen eines Verstoßes gegen waffenrechtliche Vorgaben angeklagt worden. Auch hier plädierte er auf nicht schuldig.

Im Falle einer Verurteilung droht Hunter Biden eine Höchststrafe von 17 Jahren Gefängnis. Die tatsächlichen Strafen für Bundesdelikte liegen in der Regel aber unter den Höchststrafen.

Hunter Biden ist bereits seit längerem im Visier der US-Justiz. Jahrelang liefen Ermittlungen gegen ihn, unter anderem wegen möglicher Steuervergehen. Im Juni hatte die Staatsanwaltschaft in Delaware schließlich formale Vorwürfe gegen den Präsidentensohn wegen der Verstöße gegen das Waffen- und das Steuerrecht veröffentlicht. Damals verkündete die Staatsanwaltschaft zunächst, man habe sich mit Hunter Biden auf eine Vereinbarung verständigt, um einen Prozess in beiden Fällen zu umgehen. Dieser Deal fiel bei einer Anhörung vor Gericht Ende Juli jedoch durch.

© dpa-infocom, dpa:240112-99-579737/3