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Heil will Entwurf für Bürgergeld-Reform im Sommer vorlegen

Das Bürgergeld ist die zentrale Sozialreform, die sich die Koalition vorgenommen hat. Wie steht es angesichts der Kriegsfolgen mit der Umsetzung?

Hubertus Heil
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung. Foto: Kay Nietfeld
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung.
Foto: Kay Nietfeld

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will im Sommer einen Gesetzentwurf für das angekündigte Bürgergeld vorlegen, das das heutige Hartz-IV-System ersetzen soll. Das teilte der SPD-Politiker am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag mit.

In der zweiten Jahreshälfte solle die »sehr große« Reform im Parlament beraten und beschlossen werden, sagte Heil vor den Abgeordneten. »Wir müssen aus den Schützengräben der letzten 16 Jahre der Debatte um Hartz IV heraus.«

Die sogenannte Hartz-IV-Reform war im Wesentlichen am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. »Wir wollen Hartz IV überwinden«, sagte Heil. Das heutige Sozialgesetzbuch II sei »wahrscheinlich eines der bürokratischsten Gesetze, das es gibt«.

Ausdrücklich bekräftigte Heil die Ankündigung des Koalitionsvertrags, den bis Ende 2024 befristeten sozialen Arbeitsmarkt zu entfristen. Menschen, die besonders lange keine Arbeit hatten, werden dabei mit Lohnzuschüssen und besonderem Coaching wieder in Arbeit gebracht.

»Im Tun und im Ton« besser werden

Im Kern geht es laut Heil bei der Bürgergeldreform darum, dass der Sozialstaat »im Tun und im Ton« besser wird. So seien die Eingliederungsvereinbarungen heute ziemlich bürokratisch. Diese müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit dem Jobcenter abschließen.

Im Vorgriff der Bürgergeldreform will die Koalition an diesem Donnerstag ein Gesetz beschließen, durch das die Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende bei Pflichtverletzungen für ein Jahr bis Mitte 2023 ausgesetzt werden. Heil wies darauf hin, dass die Vereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen künftig viel stärker auf Augenhöhe sein sollten. Nur eine Minderheit der Fälle sei von Pflichtverletzungen und Sanktionen betroffen. Weitere Details zu möglichen künftigen Einschränkungen bei Pflichtverletzungen nannte Heil nicht.

Die Union kritisierte die von der Koalition geplante Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen scharf. »Die Ampel gibt ohne Not das Prinzip von Fördern und Fordern auf, und zwar gegen den entschiedenen Rat aus vielen Arbeitsagenturen«, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Hermann Gröhe (CDU), der dpa in Berlin. »Das sendet ein völlig falsches Signal.« Die Union lehne das Vorhaben ab.

In einer Stellungnahme hatte die Bundesagentur für Arbeit gemahnt, die Jobcenter bräuchten weiter eine Handhabe, wenn sich einzelne Leistungsberechtigte vollständig verweigerten und etwa zumutbare Arbeitsangebote nicht annähmen. Ursprünglich war eine Aussetzung der Sanktionen nur bis Ende 2022 vorgesehen, doch die Koalition brachte noch eine Änderung auf den Weg.

Teilhabechancengesetz - sozialer Arbeitsmarkt

Koalitionsvertrag - Bürgergeld S. 59f.

Bundestag zur geplanten Aussetzung der Hartz-Sanktionen

© dpa-infocom, dpa:220518-99-339970/2