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Heil und Spahn klären offene Fragen für Grundrenten-Entwurf

Die Grundrente ist ein Kernanliegen der SPD in der großen Koalition - und steckte doch in Detailfragen fest. Nun verkünden zwei Ressorts: Ein Durchbruch ist da, der Kabinettstermin soll bald kommen.

Hubertus Heil
Arbeitsminister Hubertus Heil hat mit Gesundheitsminister Jens Spahn »die letzten noch offenen Fragen« im Gesetzentwurf für die Grundrente geklärt. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Arbeitsminister Hubertus Heil hat mit Gesundheitsminister Jens Spahn »die letzten noch offenen Fragen« im Gesetzentwurf für die Grundrente geklärt. Foto: Jörg Carstensen/dpa

Berlin (dpa) - Nach monatelangem Streit will die Bundesregierung die Grundrente für Geringverdiener in der kommenden Woche auf den Weg bringen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hätten »die letzten noch offenen Fragen« im Gesetzentwurf geklärt, teilten beide Ressorts mit. Er wurde in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Angestrebt wird, dass sich das Kabinett am kommenden Mittwoch (12. Februar) damit befasst. Wichtiger Punkt der Einigung sei, eine »harte Abbruchkanten« beim Kreis derjenigen zu vermeiden, die von dem Zuschlag profitieren.

Das betrifft zum einen die nötigen Beitragszeiten, um überhaupt einen Zuschlag zu erhalten. Vereinbart wurde dafür nun ein Einstiegsbereich von 33 bis 35 Jahren mit eingezahlten Rentenbeiträgen, in dem ein geringerer Grundrentenzuschlag gezahlt werden soll. Den vollen Zuschlag soll es dann ab 35 Beitragsjahren geben.

Zum anderen geht es um die Anrechnung von Einkommen auf den Grundrentenzuschlag. Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro bei Alleinlebenden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen laut der Verständigung zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden.

Mögliche Kapitalerträge sollen bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt werden, wie es hieß. Sie seien der Rentenversicherung vollständig anzugeben und könnten von dieser überprüft werden. »Die Grundrente wird so möglichst zielgenau ausgestaltet. Es bekommen diejenigen eine Grundrente, die sie wirklich brauchen«, erklärten Gesundheits- und Arbeitsministerium. Festgehalten wurde außerdem: »Die Finanzierung der Grundrente erfolgt aus Steuermitteln.«

Der Aufschlag für Menschen, die trotz langer Beitragszeiten nur wenig Rente bekommen, soll Anfang 2021 starten. Zuletzt war aber unter anderem strittig, wer genau profitieren soll. Auch die geplante Finanzierung über die auf EU-Ebene noch nicht beschlossene Steuer auf Aktienkäufe ist umstritten. Die Union hatte auch eine Verschiebung der Grundrente ins Gespräch gebracht.

SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte, die Verhandlungen zur Grundrente seien damit auf der Zielgeraden. »Wir haben gesagt sie kommt. Und sie kommt.« Der Durchbruch bei den fachlichen Details sei eine sehr gute Nachricht für alle, die auf die Grundrente warteten.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der Deutschen Presse-Agentur in Nürnberg: »Die gute Nachricht ist, dass die Grundrente jetzt ins Kabinett geht.« Allerdings sei es der CDU gelungen, den Kreis der Anspruchsberechtigten nochmals zu verkleinern. Statt 1,5 Millionen könnten nach Schätzungen wohl nur 1,3 Millionen Menschen auf die Grundrente zugreifen. Zudem gebe es noch eine ganze Reihe praktischer Fragen zu beantworten, darunter auch die eines automatisierten Datenabgleichs zwischen Finanzämtern und der Rentenversicherung. Buntenbach ist auch alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, kritisierte, die Grundrente bleibe ein falsches Projekt. Die Einigung lasse wichtige Fragen wie die dauerhafte Finanzierung offen, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).