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Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD

AfD-Rechtsaußen Björn Höcke ist zum Spitzenkandidat der Thüringer AfD gewählt worden. Machtoptionen hat er bislang keine, doch AfD-Rechtsaußen Björn Höcke will regieren - und schildert, was das bedeuten würde.

Landesparteitag der AfD Thüringen
Björn Höcke während des Landesparteitags der AfD im thüringischen Pfiffelbach. Foto: Martin Schutt/DPA
Björn Höcke während des Landesparteitags der AfD im thüringischen Pfiffelbach.
Foto: Martin Schutt/DPA

Medienstaatsvertrag kündigen, Verfassungsschutz umformen, kein »Kampf gegen Rechts«: AfD-Rechtsaußen Björn Höcke hat in einer Rede skizziert, wie er im Falle seiner Wahl als Regierungschef Thüringen umkrempeln würde.

Der 51-Jährige wurde bei einer Landeswahlversammlung in Pfiffelbach (Kreis Weimarer Land) zum Spitzenkandidaten der Thüringer AfD für die Landtagswahl 2024 gewählt. Er erhielt 187 Ja-, 26 Nein-Stimmen, bei zwei Enthaltungen und damit 87,79 Prozent. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Höcke ist in Thüringen AfD-Landespartei- und Fraktionschef.

Derzeit gilt es als unwahrscheinlich, dass die AfD bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September 2024 eine absolute Mehrheit erreichen kann. Zudem lehnen alle derzeit im Landtag vertretenen Parteien eine Koalition mit der AfD kategorisch ab. In Umfragen stand die AfD zuletzt in Thüringen vor den Linken und der CDU auf Platz eins - mit Werten zwischen 32 und 34 Prozent.

Höcke erneuert Regierungsanspruch

Höcke erneuerte seinen Regierungsanspruch. Man werde in Thüringen 2024 »die Machtfrage« stellen. Was es bedeuten würde, wenn er mit seiner Thüringer AfD an die Macht käme, formulierte er in seiner Rede. »Es wird auf gar keinen Fall mehr einen Zwangsbeitrag geben«, sagte Höcke rund 240 AfD-Mitgliedern. Er machte klar, dass er Medienstaatsverträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kündigen würde. Er plädierte für eine Grundversorgung - »vielleicht zehn Prozent dessen, was wir jetzt haben«, wie er sagte.

Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 steht, dass der Thüringer AfD-Landesverband seit Jahren Positionen vertrete, »die sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richten«. Eine politische Mäßigung habe nicht stattgefunden. Die »verfassungsfeindlichen Positionen«, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richteten, gelten laut Inlandsgeheimdienst »als die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie innerhalb des Landesverbandes«.

Höcke betonte, dass er in Regierungsverantwortung den Verfassungsschutz reformieren würde. Der solle sich stärker auf Wirtschaftsspionage konzentrieren, forderte er. Mehrfach sprach er davon, dass man seit Jahren »in einer Herrschaft des Unrechts« lebe. Es gebe einen »permanenten Putsch von Oben«.

Wie schon seit Jahren forderte Höcke eine »Abschiebeoffensive« und eine »Familienoffensive«. Außerdem wolle er den »Ideologiestaat« zurückdrängen, wie er sagte. Als Regierungschef würde er den »Kampf gegen Rechts« beenden. Über die Zeit der Corona-Pandemie sagte Höcke: »Das war tatsächlich ein totalitärer Staat, der sich da gezeigt hat.«

»Monitor« ist Zutritt vorab verwehrt worden

Für Aufregung sorgte vor dem Parteitag die Entscheidung der AfD, einem Team des ARD-Politik-Magazins »Monitor« den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Der für das Magazin zuständige öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) wehrte sich dagegen juristisch. »Monitor«-Leiter Georg Restle hatte die Entscheidung der Partei als »Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält«, kritisiert.

Nach einem juristischen Hin und Her entschied das Landgericht Erfurt zugunsten der »Monitor«-Journalistinnen und -Journalisten. Die AfD musste ihnen am Freitag Zugang gewähren, zugleich kündigte Thüringens AfD-Landessprecher Stefan Möller an, weitere juristische Schritte gehen zu wollen. »Damit ist nicht Schluss«, sagte er. »Die Frage, ob man Hausrecht hat oder nicht, die möchten wir grundsätzlich geklärt haben.«

© dpa-infocom, dpa:231117-99-989396/2