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»Gute-Kita«-Gelder fließen - Kritik an Gebührenbefreiung

Berlin überweist das erste Geld aus dem »Gute-Kita-Gesetz« an die Länder. Daran, wie die Milliarden verwendet werden, gibt es allerdings Kritik.

Gute-Kita-Gesetz
Die Auszahlung der Mittel aus dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz startet. Foto: Uwe Anspach/dpa
Die Auszahlung der Mittel aus dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz startet. Foto: Uwe Anspach/dpa

Berlin (dpa) - Kurz vor Weihnachten fließt das erste Geld aus dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz an die Länder. Das Finanzministerium hatte vorab auf Nachfrage mitgeteilt, dass »die kassentechnische Abwicklung« für diesen Montag geplant sei.

Konkret bedeutet das: Die Länder erhalten ab jetzt einen größeren Anteil aus den Umsatzsteuereinnahmen des Staates, insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Über die genaue Verwendung der Kita-Gelder hatte jedes Bundesland mit dem Bund einen eigenen vertrag geschlossen.

Nach Ansicht der Bildungsforscherin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden dabei allerdings teilweise falsche Prioritäten gesetzt. Zahlreiche Bundesländer verwendeten die Mittel des Bundes auch, um alle Familien von Gebühren zu entlasten.

»Ein solcher Ansatz ist weniger sinnvoll«, sagte Spieß der Deutschen Presse-Agentur. Sie verwies auf Umfragen, wonach Familien mit höheren Einkommen teilweise sogar bereit seien, noch mehr für eine Kita zu bezahlen als bisher. Diese Ressourcen hätten in weitere Qualitätsmaßnahmen investiert werden sollen, sagte Spieß.

Die Bildungsökonomin plädierte dafür, statt in Gebührensenkungen für alle, mehr in die Aus- und Weiterbildung sowie in die Bezahlung der Erzieherinnen zu investieren, denn die pädagogischen Fachkräfte seien die zentralen Akteure, um Qualität zu gewährleisten. »Dies könnte auch dazu beitragen, dass sich mittelfristig mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf entscheiden.«

Zustimmung dafür gab es von der FDP. Der Familienpolitiker der Liberalen, Matthias Seestern-Pauly, sagte am Montag: »Die pauschale Beitragsfreiheit geht zu Lasten wirklicher Qualitätsverbesserungen und damit der Zukunftschancen unserer Kinder.«

Die Bundesländer konnten im Rahmen des Kita-Gesetzes aus verschiedenen Bereichen - sogenannten Handlungsfeldern - auswählen, in denen sie ihre Einrichtungen mit Hilfe der Bundesmittel stärker unterstützen wollen: Das kann die Schaffung von mehr Erzieherstellen sein, eine höhere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher, längere Öffnungszeiten, die Neugestaltung von Räumen und Spielflächen, aber auch die Senkung von Kita-Gebühren.

Die SPD verteidigte die Gebührensenkungen grundsätzlich. »Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig vom Einkommen der Eltern die beste Betreuung bekommen«, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast. Es sei auch eine Frage der Qualität, wenn der Zugang zur Kita nicht vom Geldbeutel der Eltern abhänge.

Ähnlich äußerte sich Linke-Chef Bernd Riexinger. »Es ist vollkommen richtig, die Kitas gebührenfrei zu gestalten, damit alle einen Zugang haben.« Es sei ungerecht, dass es Eltern gebe, die bis zu 400 Euro für den Besuch ihrer Kinder in der Kita auf den Tisch legen müssten.

Auch die Bundeselternsprecherin für Kitas, Ulrike Grosser-Röthig, verteidigte die Gebührenbefreiung: »Es nützt uns nichts, gute Kitas zu haben, die sich aber nur wenige Menschen leisten können.« Wichtig seien Investitionen sowohl in Qualität als auch eine Gebührenbefreiung. »Dieser Weg der Parallelität muss weitergegangen werden.« Vom Bund forderte sie eine Erhöhung der Mittel für die Länder und dass das Geld auch über das Jahr 2022 hinaus fließt.