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Grünes Licht für neue Digital-Funkgeräte der Bundeswehr

Durfte ein Hersteller ohne Vergabeverfahren damit beauftragt werden, die Bundeswehr mit einem digitalen Führungsfunksystem auszustatten? Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die Antwort gegeben.

Oberlandesgericht Düsseldorf
Der Technologiekonzern Thales wehrt sich vergeblich gegen die Vergabe eines Funkgerät-Großauftrags für die Bundeswehr, den ein Konkurrent bekommen hat. Foto: Marius Becker/DPA
Der Technologiekonzern Thales wehrt sich vergeblich gegen die Vergabe eines Funkgerät-Großauftrags für die Bundeswehr, den ein Konkurrent bekommen hat.
Foto: Marius Becker/DPA

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat grünes Licht für die umstrittene Ausstattung der Bundeswehr mit digitalen Funkgeräten gegeben. Der Großauftrag, der ein Volumen von mehr als einer Milliarde Euro haben soll, war an das Münchener Unternehmen Rohde & Schwarz vergeben worden.

Die französische Thales-Gruppe war leer ausgegangen und hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Die wies das Oberlandesgericht per rechtskräftigem Beschluss als unzulässig zurück.

Die Beschwerde sei schon deswegen unzulässig, weil sie nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen eingelegt worden sei, befand der Vergabesenat unter Vorsitz von Richterin Christine Maimann.

Auch inhaltlich keine Aussicht auf Erfolg

Aber auch inhaltlich hätte sie keine Aussicht auf Erfolg gehabt, teilte das Gericht mit. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hatte die Bundesregierung ihr Vorgehen bei der Digitalisierung der Bundeswehr geändert, auf ein langwieriges Vergabeverfahren verzichtet und den Auftrag direkt vergeben.

Dies sei zulässig, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen lasse dies in einem solchen Fall ausdrücklich zu. Die Bundesrepublik habe so handeln dürfen, um ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen zu wahren. Die Gesamtsituation für die Beschaffung eines digitalen Führungsfunksystems habe sich mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verändert.

Die konkreten Modalitäten sind als geheim eingestuft. Um wie viele Geräte es geht und ob das kolportierte Auftragsvolumen stimmt, fällt dabei bereits unter die Geheimhaltung, wie Prozessbeteiligte gesagt hatten.

Enge Sicherheitsvorgaben

Medienberichte, wonach die digitalen Geräte nicht in die Fahrzeuge passen, hatte Generalleutnant Michael Vetter am Rande der Verhandlung zurückgewiesen. Die Abmessungen seien für 200 verschiedene Fahrzeugtypen geprüft und vorgegeben worden.

Dass sich der Einbau dennoch schwierig gestalte, liege vor allem an den Sicherheitsvorgaben: Von den digitalen Funkgeräten soll im Fall eines feindlichen Treffers keine Gefahr für die Besatzung der Fahrzeuge ausgehen.

Allerdings sollen teilweise auch die Batterien und Lichtmaschinen der Fahrzeuge zu schwach für die neuen Funkgeräte sein. Mit Einbau und Integration der Geräte hatte sich das Gericht nicht beschäftigt. Der Anwalt von Thales, Jan Byok, hatte argumentiert, die direkte Auftragsvergabe diene vor allem dazu, die heimische Rüstungsindustrie zu stützen und zu fördern.

© dpa-infocom, dpa:231201-99-148195/4