Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern.
»Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden«, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.
Das Kabinett beschloss nach dpa-Informationen eine sogenannte Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen nun in den Bundestag einbringen können. Er umfasst mehrere Maßnahmen aus dem Sparpaket zum Haushalt 2024. Die geplante Regelung zum Bürgergeld soll Einsparungen von rund 170 Millionen Euro pro Jahr bringen - 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Kosten der Unterkunft und Heizung sollen nicht gestrichen werden können.
Bürgergeldbonus wird abgeschafft
Zudem soll der Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat wieder abgeschafft werden. Eingeführt worden war er für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Dies soll Einsparungen von 100 Millionen Euro bringen. Weiterbildungen für einen Abschluss werden weiter mit monatlich 150 Euro unterstützt. Für bestandene Prüfungen sollen weiter Prämien fließen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll zudem zum teilweisen Ausgleich von Finanzierungsbeteiligungen des Bundes während der Hochphase der Corona-Pandemie 2020 und 2021 Milliarden an den Bund zurückzahlen. Zum Ende der Jahre 2024 und 2025 soll die BA jeweils 1,5 Milliarden Euro und Ende 2026 und 2027 jeweils 1,1 Milliarden an den Bund überweisen.
Zudem soll der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro niedriger ausfallen als bisher geplant.
Merz: Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge wohl ein Fehler
Unterdessen fordert CDU-Chef Friedrich Merz eine härtere Gangart, damit mehr ukrainische Geflüchtete in Deutschland arbeiten und der Staat dadurch finanziell entlastet wird. Während in der Bundesrepublik nur 20 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge im Arbeitsmarkt seien, liege die Quote in den Niederlanden bei 60 Prozent und in Polen bei 90 Prozent, sagte Merz beim Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf. Es zeige sich, dass das bisherige System Schwächen habe und verbessert werden müsse.
Kritisch bewertete Merz die Tatsache, dass ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Bürgergeld haben und dadurch mehr staatliche Leistungen bekommen als Asylbewerber. »Es war wahrscheinlich ein Fehler, dass wir vor zwei Jahren - unmittelbar nach Beginn der Flüchtlingskrise aus der Ukraine - zwischen Bund und Ländern entschieden haben, dass auch die ukrainischen Flüchtlinge praktisch sofort in das Bürgergeld gehen und nicht zunächst einmal für eine gewisse Zeit Asylbewerberleistungen bekommen.«
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