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Grünen-Politiker will Einigung zu Sicherheitsgewerbe-Gesetz

Das Sicherheitsgewerbe wächst. Auch deshalb hält die Ampel-Koalition mehr Regeln für notwendig. Schließlich sollten Asylbewerberunterkünfte nicht von Rechtsextremisten oder Salafisten bewacht werden.

Wachpersonal für Unterkünfte von Asylbewerbern
Wachpersonal steht vor der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Foto: Patrick Pleul/DPA
Wachpersonal steht vor der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt.
Foto: Patrick Pleul/DPA

Der Grünen-Innenpolitiker, Marcel Emmerich, hat an die Koalitionspartner appelliert, möglichst rasch eine Einigung zu der geplanten Neuregelung für das Sicherheitsgewerbe zu erzielen. »Es gibt Anlass zur Sorge, dass wir mit der aktuellen Gefährdungslage bei kritischer Infrastruktur und so kurz vor der Fußball-EM immer noch ohne Gesetz dastehen«, sagte der Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestages, der Deutschen Presse-Agentur.

Generelle Bedenken gegen den Entwurf für das »Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes« aus dem Bundesinnenministerium gibt es innerhalb der Ampel-Koalition zwar wohl nicht. Zu den daraus resultierenden Kosten sehen einige allerdings nach Angaben aus Koalitionskreisen noch Gesprächsbedarf. Zu dem Vorhaben liefen noch »regierungsinterne Abstimmungen, die ich nicht kommentieren kann«, teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage mit.

Kabinett muss über Neuregelung noch entscheiden

Ziel der geplanten Neuregelung, über die das Kabinett noch entscheiden muss, ist es laut einem vorläufigen Entwurf unter anderem »der Anwesenheit von Strukturen der Organisierten Kriminalität im Sicherheitsgewerbe zu begegnen«. Für Sicherheitspersonal, das Diskotheken oder Unterkünfte von Geflüchteten bewacht, wird eine Erlaubnispflicht vorgesehen, unabhängig davon, ob jemand für ein Sicherheitsunternehmen oder für den Betreiber des Lokals beziehungsweise der Unterkunft arbeitet. Im privaten Sicherheitsgewerbe sind laut Bundesregierung über 250.000 Menschen beschäftigt. 

Bei der für Sicherheitsmitarbeiter vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsprüfung soll laut dem vorläufigen Entwurf künftig umfassender nachgeforscht werden. Vorgesehen ist demnach etwa eine Regelabfrage im Erziehungsregister, das Entscheidungen und Anordnungen nach dem Jugendstrafrecht enthält, sowie im Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister, bei der Bundespolizei und beim Zollkriminalamt.

»Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Großveranstaltungen und kritischer Infrastruktur«, sagte Emmerich, der die Grünen-Fraktion als Obmann im Innenausschuss vertritt. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Aufgaben sei es unerlässlich, die Anforderungen nun in einem eigenen Gesetz zu regeln. »Es braucht Transparenz, klare Standards für die Ausbildung und Eignung des Personals, sonst wird schnell der Bock zum Gärtner«, mahnte der Abgeordnete. Wer in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, wer rechtsextreme Parolen verbreite und dem Staat schaden wolle, müsse von sensiblen Bereichen ferngehalten werden.

© dpa-infocom, dpa:240420-99-743835/2