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Grünen-Chefin Lang warnt vor Abrücken von Kohleausstieg

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine rückt die deutsche Abhängigkeit von russischem Gas erneut in den Mittelpunkt. Könnte das den Kohleausstieg bis 2030 verschieben?

Braunkohlekraftwerk
Wasserdampf steigt bei Sonnenuntergang aus den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks. Vor dem Hintergrund der Invasion in die Ukraine, wird erneut die deutsche Abhängigkeit von russischem Gas diskutiert. Foto: Patrick Pleul
Wasserdampf steigt bei Sonnenuntergang aus den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks. Vor dem Hintergrund der Invasion in die Ukraine, wird erneut die deutsche Abhängigkeit von russischem Gas diskutiert.
Foto: Patrick Pleul

In der Debatte um die deutsche Energieabhängigkeit hält Grünen-Chefin Ricarda Lang am Kohleausstieg 2030 fest. »Kohle ist keine Brückentechnologie, sondern ein Irrweg«, sagte Lang den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

»Wenn wir den Kohleausstieg 2030 aufgeben, geben wir das Pariser Klimaabkommen auf.« Es gehe jetzt darum, das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen.

Im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine war auch eine Diskussion über die hohe Abhängigkeit von russischen Importen bei fossilen Energieträgern aufgekommen. »Die Abhängigkeit von russischem Gas macht uns in Europa verwundbar. Mehr Unabhängigkeit ist auch Teil unserer Antwort an Putin«, sagte Lang. »Wir sind bei der Versorgungssicherheit gut aufgestellt für den Frühling und den Sommer. Aber wir müssen Vorkehrungen treffen für den Herbst und den nächsten Winter.«

Ifo-Chef Clemens Fuest plädierte in der »Neuen Osnabrücker Zeitung« dafür, die noch im Betrieb befindlichen deutschen Atomkraftwerke vorerst nicht vom Netz zu nehmen. Dies sollte zumindest so lange gelten, »bis die Abhängigkeit von russischem Erdgas überwunden ist, also voraussichtlich mehrere Jahre«. Fuest sagte weiter: »Das Verschieben des Atomausstiegs ist ein komplexes Unterfangen, bei dem viele rechtliche und organisatorische Fragen zu klären sind und mit den Betreibern verhandelt werden muss.« Dabei sei die genaue Dauer der Verlängerung nur ein Aspekt, wenn auch ein wichtiger. »Es wäre aber nicht sinnvoll, sich vor dieser Klärung auf eine bestimmte Anzahl von Jahren festzulegen.«

© dpa-infocom, dpa:220226-99-295070/2