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Giffey sieht bei »Querdenken« Verfassungsschutz gefordert

Die »Querdenken«-Bewegung demonstriert seit Monaten in vielen Städten gegen Beschränkungen in der Corona-Krise. Kritiker monieren, dass immer wieder auch Rechtsextremisten und »Reichsbüger« dabei sind. Ein Fall für den Verfassungsschutz?

Diskussion über »Querdenker«
Teilnehmer einer »Querdenken«-Demonstration Foto: dpa/Riedl
Teilnehmer einer »Querdenken«-Demonstration
Foto: dpa/Riedl

BERLIN. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht bei der »Querdenken«-Bewegung den Verfassungsschutz gefordert.

»Bei Gruppen, die sich verfassungsfeindlich äußern oder einen Angriff auf die Demokratie planen, muss sich der Verfassungsschutz einschalten«, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Das heißt nicht, dass alle, die bei solchen Demonstrationen mitlaufen, als Verfassungsfeinde angesehen werden.«

Der Staat müsse wachsam sein, wenn die Demokratie angegriffen werde oder wenn demokratische Organe bedroht würden, »wie neulich, als Störer in den Bundestag eingedrungen sind und Abgeordnete daran hindern wollten, ihrer Arbeit nachzugehen«. So etwas habe es bislang nicht gegeben. »Dem muss etwas entgegengesetzt werden.«

Befragt dazu, ob sie Verständnis für die Wütenden habe, die gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße gingen, sagte Giffey: »Mein Verständnis ist begrenzt.« Jeder habe natürlich das Recht, die Maßnahmen auch kritisch zu sehen. »Ich kann diese massive Ablehnung aber nicht nachvollziehen. Wir haben inzwischen wirklich hohe Todesfallzahlen. Was muss denn noch passieren, damit diese Leute begreifen, wie gefährlich diese Krankheit ist?«

Anhänger von »Querdenken« und Ableger der Bewegung demonstrierten in den vergangenen Monaten in vielen Städten gegen Beschränkungen in der Corona-Krise. An den Demonstrationen nahmen oft auch an Fahnen und Symbolen erkennbare Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger teil.

Der Stuttgarter »Querdenken«-Initiator Ballweg sagte der dpa: »Die Bewegung wird falsch dargestellt. Wir sind eine friedliche Bewegung und keine politische Partei.« Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut hätten ebenso wenig Platz bei den »Querdenkern« wie die Symbole dieser Denkweisen.

Doch auch Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) schließt eine künftige Beobachtung der »Querdenken«-Bewegung durch den Verfassungsschutz nicht aus. »Wir beobachten ganz klar extremistische und antisemitische Tendenzen. Deswegen muss auch der Verfassungsschutz sehr genau hinsehen«, sagte Geisel der Deutschen Presse-Agentur kurz vor der Herbsttagung der Innenministerkonferenz (IMK) in der kommenden Woche. Eine abschließende Bewertung der Frage sei in Berlin »aber noch nicht erfolgt«.

Die eigentliche Herausforderung bei dem Thema ist laut Geisel die Unterscheidung: Wer ist Extremist, wer ist Antisemit, und wer steht auf dem Boden des Grundgesetzes. »Es gibt in der Bewegung Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien und Personen, die sichtbar geworden sind. Das ist schon sehr, sehr eindeutig.« Der Verfassungsschutz müsse klären, ob die Gesellschaft es hier nicht mit einem neuen Extremismusphänomen zu tun habe.

Anfangs habe man die »Querdenken«-Bewegung noch für weniger problematisch halten können, sagte Geisel. »Spätestens seit dem Sommer ist klar, dass auf den Bühnen Leute standen, die sagten, sie erkennen das Grundgesetz nicht an, sie wollen eine neue Verfassung«, betonte er. »Herr Ballweg zeigt sich Schulter an Schulter mit dem Antisemiten Martin Lejeune in Videoclips. Auch seit den Angriffen auf Bundestagsabgeordnete ist deutlich geworden, wer da unterwegs ist. Spätestens jetzt muss es jeder wissen.«

Die Innenministerkonferenz will sich am Donnerstag mit dem Thema befassen. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte eine schnelle Beobachtung gefordert. Politiker in anderen Bundesländern rechnen damit, dass es bald eine Entscheidung über einen sogenannten Prüffall geben könnte. Das wäre dann die Vorstufe eines Verdachtsfalls, bei dem der Verfassungsschutz auch geheimdienstliche Mittel einsetzen kann.

© dpa-infocom, dpa:201206-99-589650/2