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Gerichte in Streit zwischen AfD und ARD-»Monitor« involviert

Journalisten des Politik-Magazins ARD-»Monitor« wollen über den AfD-Landesparteitag in Thüringen berichten. Die Partei verwehrt ihnen das. Gerichte sind mit dem Fall beschäftigt.

AfD
Die AfD Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Foto: Andreas Arnold/DPA
Die AfD Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Foto: Andreas Arnold/DPA

Der juristische Streit zwischen der AfD Thüringen und dem ARD-Politik-Magazin »Monitor« um Berichterstattung über den Landesparteitag zieht immer weitere Kreise. Die AfD hatte den Journalisten Zugang verwehrt, dagegen ging der für das Magazin zuständige öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) vor. Der mehrtägige Parteitag begann am frühen Nachmittag im thüringischen Pfiffelbach. Die Lage war weiterhin unklar.

Nachdem das Landgericht Erfurt am Donnerstag zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die AfD beschlossen und angeordnet hatte, dass die »Monitor«-Journalisten doch Zugang bekommen müssen, setzte dasselbe Gericht für Freitagmittag eine mündliche Verhandlung an, weil die AfD widersprochen hatte. Ein Ergebnis war am Nachmittag noch nicht bekannt.

Darüber hinaus beschäftigte sich auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit dem Fall. Die AfD Thüringen, die vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, hatte sich an das Gericht gewandt.

Die Verfassungsrichter haben dem Antrag der Partei auf eine einstweilige Anordnung stattgegeben und setzten die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts vorläufig aus. Nach Verfassungsgerichtshof-Angaben argumentierte die AfD, dass sie vom Landgericht vor Erlass nicht angehört worden seien. Das Verfassungsgericht betonte in seiner Mitteilung zugleich: "Der Verfassungsgerichtshof hat keine Entscheidung darüber getroffen, ob
und unter welchen Voraussetzungen der Presse ein Zugang zu Parteitagen ermöglicht werden muss oder versagt werden kann." Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

AfD: »Plumper Stimmungsmache«

Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass dem Team von ARD-»Monitor« von der Partei anders als anderen Medien die Zulassung für eine Berichterstattung über den Landesparteitag verweigert wurde. »Monitor«-Leiter Georg Restle hatte die Entscheidung der Partei als »Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält«, kritisiert.

Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, hatte seine Begründung für den Ausschluss des »Monitor«-Teams auf der Plattform X, früher Twitter, veröffentlicht. Er betonte darin, es entspreche dem Interesse der Partei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, »wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann«. Möller schrieb auch von »plumper Stimmungsmache«.

Der öffentlich-rechtliche WDR-Sender hatte mitgeteilt, es sei höchst bedenklich, dass »eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist«.

© dpa-infocom, dpa:231117-99-985754/2