Maike Kohl-Richter, die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl, hat sich in einem Gerichtsverfahren über ein umstrittenes Enthüllungsbuch erneut durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Köln verbot weitere Passagen aus dem vor zehn Jahren erschienenen Buch »Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle«.
Diese betreffen nicht nur Zitate Kohls, sondern auch Schilderungen und Bewertungen des Autors Heribert Schwan, der zuvor als Ghostwriter für Kohl tätig gewesen war. Obwohl Zeugen wie Kohls Sohn Walter in dem vorangegangenen Gerichtsverfahren bestätigt hatten, dass Kohl mit Schwan keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen hatte, geht das Gericht doch davon aus, dass »eine umfassende Verschwiegenheitspflicht« impliziert war, weil Schwan für Kohl gearbeitet habe.
Schwan zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. »Wenn man mir eine Verschwiegenheit angetragen hätte, wäre ich weggelaufen«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Vom journalistischen Standpunkt aus betrachtet sei es »unfassbar«, dass nun sogar Textpassagen verboten worden seien, die gar keine Aussagen Helmut Kohls enthielten, sondern Bewertungen von ihm, Schwan. Dabei geht es unter anderem um Schilderungen, wie die Gespräche mit Kohl abliefen, und Beurteilungen, warum es zum Bruch kam. Schwan macht dafür Kohls zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter verantwortlich.
Buch-Herausgeber: »völlig unverständlich«
Die Verlagsgruppe Penguin Random House, die das Buch herausgegeben hatte, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts zu Schwan als »völlig unverständlich«. Der Leiter der Rechtsabteilung, Rainer Dresen, sprach von einer »recht abenteuerlich anmutenden Rechtskonstruktion«.
Der Journalist und Historiker Schwan (79) hatte Anfang der 2000er Jahre als Ghostwriter gemeinsam mit Kohl dessen Memoiren verfasst. Schwan nahm dafür lange Schilderungen Kohls aus seinem politischen Leben auf Kassette auf, insgesamt 630 Stunden. Tag um Tag saß er mit Kohl im Keller von dessen Bungalow in Ludwigshafen-Oggersheim zusammen.
Vor dem Verfassen des letzten Bandes der Erinnerungen, der Kohls Abwahl 1998 und die danach auffliegende CDU-Spendenaffäre behandeln sollte, zerstritten sich die beiden jedoch. Daraufhin veröffentlichte Schwan 2014 ohne Absprache mit Kohl das Buch »Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle«, in dem er nicht autorisierte Aussagen des Altkanzlers veröffentlichte, insbesondere drastische Werturteile über andere Personen des öffentlichen Lebens wie Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Buch wurde ein Bestseller.
Gericht: Ghostwriter muss auch schweigen können
Kohl verklagte Schwan daraufhin. Er argumentierte, dass die von Schwan publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. 2017 errang er in dem Verfahren die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro. Die Begründung des Landgerichts Köln lautete sinngemäß: Ein Ghostwriter muss nicht nur schreiben, sondern auch schweigen können. Viele Aussagen Kohls seien zudem aus dem Zusammenhang gerissen worden, anderes habe er überhaupt nicht so gesagt.
Bevor das Urteil jedoch rechtskräftig wurde, starb Kohl. Seine Witwe Maike Kohl-Richter führte das Verfahren danach weiter. Eine herbe Niederlage für sie war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach eine Vererbung der Millionensumme nicht möglich war. Geldentschädigung diene immer nur der persönlichen Genugtuung, und einem Verstorbenen könne keine Genugtuung mehr widerfahren, lautete die Begründung. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das.
Kohl (1930-2017) gilt als einer der bedeutendsten Kanzler der deutschen Geschichte, in erster Linie aufgrund seiner Verdienste um die deutsche Wiedervereinigung und die europäische Einigung. Er regierte von 1982 bis 1998, 16 Jahre lang - sogar noch ein klein wenig länger als Angela Merkel.
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