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Gericht: Onlinepoker-Gewinn kann steuerpflichtig sein

Hobbyspieler bleiben verschont, diejenigen, die es professionell betreiben, werden zur Kasse gebeten. Ein Student muss nun mehr als 80.000 Euro Gewinn versteuern, die er mit Onlinepoker gemacht hatte.

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Zocken am Smartphone: Wird der Rahmen einer Hobbytätigkeit überschritten, gilt das Spielen laut Gericht als gewerblich - und damit steuerpflichtig. Foto: Sina Schuldt/DPA
Zocken am Smartphone: Wird der Rahmen einer Hobbytätigkeit überschritten, gilt das Spielen laut Gericht als gewerblich - und damit steuerpflichtig.
Foto: Sina Schuldt/DPA

Wer professionell Poker spielt, muss seine Gewinne versteuern. Hobbyspieler bleiben dagegen vom Fiskus verschont, wie aus einer Mitteilung des Bundesfinanzhofs hervorgeht. Entscheidend ist dabei unter anderem, wie viel Zeit und Geld der Spieler investiert und wie planvoll er vorgeht.

Im konkreten Fall ging es um einen Mathematikstudenten, der 2007 mit Onlinepoker begonnen und sukzessive immer mehr Geld und Zeit investiert hatte. Im Jahr 2009 erzielte er einen Gewinn von mehr als 80.000 Euro, 60.000 davon im umstrittenen Zeitraum von Oktober bis Dezember. Für dieses letzte Quartal des Jahres bestätigte der BFH nun die Einkommensteuerpflicht.

Ähnlich wie beim klassischen Poker vor Ort sei auch Onlinepoker kein reines Glücksspiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet, hieß es vom Gericht. Werde der Rahmen einer Hobbytätigkeit überschritten, gelte das Spielen als gewerblich - und damit steuerpflichtig. Reines Glücksspiel - beispielsweise Lotto - ist laut BFH dagegen nie steuerpflichtig.

© dpa-infocom, dpa:230629-99-227457/2