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Geld- und Bewährungsstrafen in »Blood & Honour«-Prozess

Sie wollten das verbotene Neonazi-Netzwerk »Blood & Honour« wiederbeleben. Nun ist das Urteil gegen eine Gruppe Männer gefallen. Es blieb bei Geld- und Bewährungsstrafen.

Prozess
Der Hauptangeklagte im Gerichtssaal auf seinem Platz am Landgericht München I. Foto: Peter Kneffel
Der Hauptangeklagte im Gerichtssaal auf seinem Platz am Landgericht München I.
Foto: Peter Kneffel

Die in München angeklagten Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks »Blood & Honour« haben wie erwartet Geld- und Bewährungsstrafen erhalten. Vorausgegangen war ein sogenannter Deal zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Das Landgericht München I sprach nun am Mittwoch alle verbliebenen neun Angeklagten wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot schuldig, hinzu kamen zumeist noch weitere Tatbestände wie Volksverhetzung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten hatte die Staatsschutzkammer bereits zuvor gegen Zahlung einer Geldauflage umgehend eingestellt, nachdem dieser ein Geständnis ablegt hatte.

Sechs Männer erhielten nun Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten, jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Geldstrafen liegen zwischen 80 und 160 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können binnen einer Woche Revision einlegen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation »Blood & Honour« fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet hatten. Einige der Angeklagten hatten etwa Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen.

Gruppe war seit 2016 aktiv

Die Angeklagten hätten ab Oktober 2016 versucht, in unterschiedlichen Tatbeiträgen die verbotene Organisation »Blood & Honour« wiederzubeleben, indem sie eine Division Deutschland sowie Sektionen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen gründeten, erläuterte der Richter. »Die Gruppierung stand in Tradition der ursprünglichen «Blood & Honour» und war als Nachfolgeorganisation für die Nationalsozialisten des Dritten Reiches gedacht und hatte die entsprechenden Ziele.«

»Die Tradition der Nationalsozialisten, die ja in ein oder zwei Plädoyers in Frage gestellt wurde, ist für uns eindeutig erwiesen«, betonte der Richter unter anderem unter Verweis auf die Wohnung eines Angeklagten, »vollgestopft mit Hakenkreuzfahnen, Hitlerbüsten«. »Und dann kommen natürlich noch die Liedtexte hinzu.«

Bei der Strafzumessung seien unter anderem die Funktion des jeweiligen Angeklagten, die Dauer der Mitgliedschaft, die jeweiligen konkreten Aktivitäten und etwaige Vorstrafen, aber auch die Geständnisse und teils die vorangegangene Untersuchungshaft berücksichtigt worden. Daraus ergab sich etwa für den »Divisionschef« eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Vereinigung konnte frühzeitig zerschlagen werden

Wegen des Deals fiel das Urteil nun schon am achten Verhandlungstag - ursprünglich waren 47 Prozesstermine angesetzt. Kritik an der Verständigung zwischen den Verfahrensparteien mochte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft, Florian Weinzierl, nicht stehen lassen. »Man muss zunächst einmal vorausstellen, dass die Sicherheitsbehörden frühzeitig die Gründung dieser Vereinigung entdeckt haben und diese Vereinigung zerschlagen haben. So ist es auch dazu gekommen, dass rechtsextremistisches Gedankengut, volksverhetzende Inhalte nicht weiter verbreitet werden konnten.«

Das Verfahren für einen Deal ist in der Strafprozessordnung geregelt. Bei einer solchen Verständigung einigen sich die Richter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich die Angeklagten zu einem Geständnis bereit erklären. Das Gericht kann dann sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Dies spart den Beteiligten viel Zeit, weil sich die Beweisaufnahme deutlich abkürzt.

© dpa-infocom, dpa:220803-99-262738/2