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Gasversorgung und Krankengeld - Das ändert sich im November

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ab November an einigen Stellen auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten.

Das ändert sich im November
Ein Stromzähler in einem privaten Haushalt. Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen. Foto: Patrick Pleul
Ein Stromzähler in einem privaten Haushalt. Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen.
Foto: Patrick Pleul

Mit der kalten Jahreszeit bereiten sich die Händler auf das Vorweihnachtsgeschäft vor. Im November sollen Aktionstage wie der Black Friday die Kauflaune der Kundinnen und Kunden steigern. Was sonst noch in diesem Monat ansteht - ein Überblick.

Tarife bei Grundversorgern

Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen. Vor dem Hintergrund der Energiekrise mussten Neukunden teils deutlich mehr für Energie zahlen.

Gasspeicher sollen voller werden

Die deutschen Gasspeicher müssen nach Vorgaben der Bundesregierung zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein, um besser über den Winter zu kommen. Insgesamt ist diese Schwelle zwar erreicht. Allerdings gilt die Regel für jeden einzelnen Speicher - und nicht alle waren zuletzt (Stand: 22. Oktober) ausreichend gefüllt.

Höhere Gebühren beim Tierarzt

Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Goldhamster zum Tierarzt geht, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Ab dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Ein Beispiel: Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Bislang mussten Halter 13,47 Euro für die Untersuchung ihres Hundes zahlen und 8,98 Euro für ihre Katze.

Krankengeld für Begleitpersonen

Angehörige, die Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten, können bei einem Verdienstausfall ab 1. November Krankengeld erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Berechtigte Begleitpersonen sind etwa Eltern, Geschwister und Lebenspartner.

Bezahltoiletten an Autobahnen

Der Toilettenbesuch wird an den meisten Autobahnraststätten teurer. Ab dem 18. November will der Toilettenbetreiber Sanifair das Nutzungsentgelt an den von ihm betriebenen rund 400 Toilettenanlagen entlang der Autobahnen von 70 Cent auf 1 Euro erhöhen.

Ende von Banknoten-Tauschprogramm

Geflüchtete aus der Ukraine können noch bis zum 18. November gebührenfrei Hrywna-Geldscheine in Euro umtauschen. Ein entsprechendes Angebot des Finanzministeriums, der Bundesbank und der Nationalbank der Ukraine endet nach dem Datum. Bis dahin können Geflüchtete in teilnehmenden Banken bis zu 10.000 Hrywna (etwa 275 Euro) umtauschen.

Fernsehprogramm in SD-Qualität wird ausgedünnt

Die Ausstrahlung von vier öffentlich-rechtlichen Sendern in SD-Qualität wird eingestellt. Ab dem 15. November können Arte, Phoenix sowie die ARD-Sender One und Tagesschau24 nur noch in HD-Qualität empfangen werden. Betroffen von der Abschaltung sind vor allem Zuschauer, die ihr Programm über Satellit empfangen.

© dpa-infocom, dpa:221028-99-295697/4