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Finanzminister will Teilabschaffung des Soli schon im Sommer

Der Finanzminister hat viel Geld übrig - doch wohin damit? Auch Scholz ist nun dafür, Millionen von Soli-Zahlern früher zu entlasten. Das sei verkraftbar.

»Solidaritätszuschlag«
Der Solidaritätszuschlag soll nach den bisherigen Plänen der schwarz-roten Koalition eigentlich Anfang 2021 für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden. Foto: Roland Weihrauch/dpa
Der Solidaritätszuschlag soll nach den bisherigen Plänen der schwarz-roten Koalition eigentlich Anfang 2021 für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden. Foto: Roland Weihrauch/dpa

Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will bereits im Sommer und damit früher als geplant eine Milliardenentlastung der Bürger beim Soli.

Er bekräftigte damit Pläne der SPD. »Nach dem Haushaltsergebnis des vergangenen Jahres wäre das verkraftbar, und zwar ohne die Spielräume für Investitionen in den folgenden Jahren zu verlieren«, sagte der SPD-Politiker der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. »Daher plädieren wir dafür, die Soli-Abschaffung um ein halbes Jahr vorzuziehen.«

Der Solidaritätszuschlag soll nach den bisherigen Plänen der schwarz-roten Koalition eigentlich Anfang 2021 für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden. Die SPD-Fraktionsführung hatte ein Vorziehen auf Juli verlangt. Dies würde die Bürger um rund fünf Milliarden Euro entlasten.

Hintergrund der SPD-Pläne ist ein hoher Überschuss im Bundeshaushalt. Im vergangenen Jahr gab es - gestützt von niedrigen Zinsen - nicht nur 13,5 Milliarden Euro mehr Einnahmen als Ausgaben. Weil die sogenannte Asyl-Rücklage nicht angezapft wurde, stehen sogar 17 Milliarden Euro zur Verfügung. Beide Koalitionspartner haben Ideen, wie der Geldsegen verplant werden könnte: Steuerentlastungen für Unternehmen, Investitionen in Straßen und Krankenhäuser oder Hilfen für hoch verschuldete Kommunen.

Der Soli war als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands nach der Wende eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer.

Eine Einigung auf eine frühere Soli-Teilabschaffung hatte es im Koalitionsausschuss in der Nacht zum Donnerstag zunächst nicht gegeben. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte erklärt, bei einer Entlastung von Unternehmen sei man auf dem Weg und habe der Arbeitsgruppe, die sich mit diesen Fragen weiter beschäftigen solle, einen Arbeitsauftrag gegeben. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte betont, man werde von dem Vorschlag »nicht ablassen«.

Scholz sagte, auch die von der Koalition beschlossenen Milliardenhilfen für Landwirte und Kurzarbeiter ließen ausreichend Spielraum für eine frühere Soli-Teilabschaffung, »was wir auch für höhere Investitionen und für weitere Entlastungen nutzen wollen.«

Gegen die Teilabschaffung des Soli ist bereits eine Verfassungsbeschwerde eingelegt worden vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft. Zur Begründung hieß es, die geplante, »bewusste Schlechterstellung ganzer Steuerzahler-Gruppen« verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Zum anderen sei der Soli 1991 als befristete Ergänzungsabgabe eingeführt worden, um den Finanzierungsbedarf der Wiedervereinigung zu decken. Daraus sei längst eine reguläre Steuer geworden. Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 habe der Soli seine Berechtigung verloren und gehöre abgeschafft.

Finanzminister Scholz äußerte sich in der Zeitung auch zu Plänen, dass der Bund Altschulden von 2500 besonders hoch verschuldeten Kommunen übernimmt. »Ich werde im Frühjahr einen Vorschlag auf den Tisch legen, wie die Kommunen entschuldet werden können, die ohne eine Schuldenübernahme durch Bund und Länder keine Chance haben, wieder auf eigenen Füßen stehen zu können.«

Für die Gemeinden brauche es »eine neue Stunde null, damit sie wieder nach vorne schauen können«. Zwei Drittel der Investitionen kämen von den Kommunen. Solange aber mehr als 2000 Gemeinden die Kraft für neue Straßen, Krankenhäuser und Kindergärten fehle, »kommen wir nicht voran«.