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Festnahme zweier mutmaßlicher Islamisten in Hessen

Polizisten durchsuchen mehrere Wohnungen in Hessen. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die Beamten aktiv. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Ehepaar, das zur Terrormiliz IS nach Syrien reisen wollte.

Wohnungsdurchsuchungen
Beamte der Kriminalpolizei sichern im Hinterhof eines Hauses sichergestellte Asservate. Foto: Boris Roessler
Beamte der Kriminalpolizei sichern im Hinterhof eines Hauses sichergestellte Asservate. Foto: Boris Roessler

FRANKFURT/MAIN.  Bei Wohnungsdurchsuchungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen sind zwei mutmaßliche Islamisten festgenommen worden. Es handele sich um 26-jährige Eheleute aus dem hessischen Raunheim, teilte die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit.

Sie sollen im November 2016 gemeinsam mit ihren beiden Kleinkindern in die Türkei gereist sein und erfolglos versucht haben, zu »dschihadistischen Zwecken« in ein von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) beherrschtes Gebiet in Syrien zu gelangen. Sie wurden den Angaben zufolge noch in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben.

Die Durchsuchungen am Morgen richteten sich den Angaben zufolge gegen insgesamt zwölf Beschuldigte im Alter zwischen 22 und 33 Jahren mit deutscher beziehungsweise deutsch-marokkanischer Staatsangehörigkeit. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat beziehungsweise Beihilfe dazu.

Die Beschuldigten sollen versucht beziehungsweise anderen dabei geholfen haben, nach Syrien auszureisen, um dort an Kampfhandlungen und Anschlägen von islamistisch-terroristischen Gruppierungen teilzunehmen. Gegen das Ehepaar bestehe dringender Tatverdacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Vorführung vor dem Ermittlungsrichter war noch für (den heutigen) Donnerstag geplant.

Rund 200 Polizisten waren in Rüsselsheim, Raunheim, Biebesheim in Hessen sowie im nordrhein-westfälischen Kerpen im Einsatz, wie die Staatsanwaltschaft berichtete. Durchsucht wurden demnach 15 Wohnungen. Sichergestellt worden sei Bargeld in unterer fünfstelliger Höhe, Messer sowie Unterlagen in schriftlicher und elektronischer Form.