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FDP will »Recht auf Anonymität« in der Öffentlichkeit

Auf Betreiben von FDP und Grünen berät der Bundestag darüber, ob die Polizei Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum nutzen darf. Ein entsprechendes Vorhaben hat Seehofer zwar letzte Woche auf Eis gelegt. Doch die Union will die Technik unbedingt einsetzen.

Gesichtserkennung
Test der automatischen Gesichtserkennung im Bahnhof Südkreuz in Berlin. Foto: Jörg Carstensen/dpa/Archiv
Test der automatischen Gesichtserkennung im Bahnhof Südkreuz in Berlin. Foto: Jörg Carstensen/dpa/Archiv

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will vorerst auf den Einsatz von Software zur automatisierten Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen verzichten - dennoch sorgt das Thema weiter für Aufregung. Für diesen Donnerstag wurde kurzfristig eine Debatte zu dem Streitthema anberaumt.

Damit die Technologie auch in der Zukunft nicht genutzt wird, will die FDP durchsetzen, dass die Bundesregierung ein »Recht auf Anonymität« im öffentlichen Raum gesetzlich verankert. In einem entsprechenden Antrag, den die Fraktion an diesem Donnerstag im Plenum des Bundestages zur Debatte stellt, fordern die Liberalen außerdem, die Regierung solle sich im Rat der Europäischen Union für ein europaweites Moratorium für den Einsatz von Software zur automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum einsetzen.

Einschränkend erklärte die Fraktion, das Recht auf Anonymität gelte nicht schrankenlos. Es könne sehr wohl durch Gesetze und Maßnahmen - insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung - eingeschränkt werden. Die Grünen beklagten die aus ihrer Sicht »unklare Haltung der Bundesregierung bei der automatisierten Gesichtserkennung«.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vergangene Woche entschieden, auf Pläne zu verzichten, an sicherheitsrelevanten Orten Software zur automatischen Gesichtserkennung einzusetzen. Eine entsprechende Passage wurde aus einem internen Entwurf für das Bundespolizeigesetz gestrichen. Seehofer begründete dies mit noch bestehenden Unklarheiten beim Einsatz der neuen Technologie.

Das Innenministerium schloss aber nicht aus, dass die Verwendung von Software, die Aufnahmen von Videokameras mit Polizei-Datenbanken abgleicht, zu einem späteren Zeitpunkt womöglich doch noch erlaubt wird. Fachleute streiten noch darüber, wie fehlerfrei ein solches System arbeiten müsste, bevor es genutzt werden darf.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hält Seehofers Rückzieher ohnehin für ein taktisches Manöver. Er sagte: »Es steht der Verdacht im Raum, dass das Innenministerium mit dieser durchsichtigen Aktion von weiteren verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Vorhaben im Gesetz ablenken will«. Dazu zähle etwa die Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

Die FDP-Fraktion warnte, die Bürger dürften »keiner Totalüberwachung unterworfen werden« - auch nicht im öffentlichen Raum. »Wir wollen hier ein Stopp-Schild aufstellen, weil wir einen massiven Angriff auf die Bürgerrechte befürchten«, sagte Innenpolitiker Konstantin Kuhle.

Mit einer »Totalüberwachung« habe die »intelligente Videotechnik« nichts zu tun, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei. Das System zur Gesichtserkennung würde nicht bei Schwarzfahrern Alarm schlagen, sondern nur bei Menschen, von denen »eine ganz erhebliche Gefahr« ausgehe. Um das sicherzustellen, sollten die Videoaufnahmen ausschließlich mit einer »klar eingegrenzten Datenbank« - etwa einer polizeilichen Fahndungsdatei - abgeglichen werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Bei den anstehenden Beratungen im Bundestag solle nun diskutiert werden, »wie eng wir den Kreis ziehen müssen und wollen«.