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FDP: Aussetzung der Schuldenbremse wegen Ahrtal vom Tisch

Im Bundeshaushalt ist Geld übrig, weil Mittel nicht ausgegeben wurden. Für die FDP ist die Konsequenz klar. Es geht um die Schuldenbremse und Hilfen für das Ahrtal. Experten sind uneins.

Christian Dürr
"Ein Aussetzen der Schuldenbremse ließe sich nur rechtfertigen, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist 175:  Christian Dürr. Foto: Kay Nietfeld/DPA
"Ein Aussetzen der Schuldenbremse ließe sich nur rechtfertigen, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist 175:  Christian Dürr.
Foto: Kay Nietfeld/DPA

Die FDP sieht ein Aussetzen der Schuldenbremse in diesem Jahr wegen Hilfen für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal vom Tisch. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Nach der abschließenden Rechnung des Bundesfinanzministeriums ist ein Notlagenbeschluss fürs Ahrtal nicht notwendig. Die Fluthilfen können regulär aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.«

Im Bundeshaushalt 2023 dürfte ein einstelliger Milliardenbetrag übrig bleiben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen des Finanzministeriums erfuhr. Der Bund habe 2023 die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft. Damit stünden Mittel für den Aufbauhilfe-Fonds zum Ahrtal ohne weitere Sparmaßnahmen zur Verfügung, hieß es.

Dürr sprach von einer guten Entwicklung. »Ein Aussetzen der Schuldenbremse ließe sich nur rechtfertigen, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist. Das ist aber - zum Glück - nicht der Fall. Als FDP-Fraktion hätten wir ohnehin große rechtliche Bedenken, für diesen vergleichsweise kleinen Betrag zusätzliche Schulden aufzunehmen. Aus meiner Sicht ist damit ein Aussetzen der Schuldenbremse für dieses Jahr vom Tisch.«

2,7 Milliarden geplant

Im Bundeshaushalt 2024 sind 2,7 Milliarden Euro an Hilfen für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 geplant. Die Bundesregierung prüft, ob dafür erneut die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll - Politiker aus den Koalitionsfraktionen SPD und Grünen fordern das.

Auch später im Jahr könnte die Schuldenbremse noch ausgesetzt werden - nämlich falls für die Unterstützung der Ukraine deutlich mehr Geld nötig sein sollte, als jetzt absehbar ist.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht nur eine eng begrenzte Nettokreditaufnahme vor. Sie kann aber im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.

In einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestags wurde die Frage, ob die Finanzlage des Bundestags durch die Flut im Ahrtal auch im Jahr 2024 erheblich beeinträchtigt wird, unterschiedlich bewertet.

Experten uneins

Der Jurist Alexander Thiele sagte, dass es auch darauf ankäme, ob es in einem Jahr mehrere Notlagen gegeben hätte, die noch nicht durch Kreditaufnahmen bekämpft worden seien. »Dann kann auch ein kleinerer Betrag, der dann noch dazukommt als neue Notlage eine solche erhebliche Finanzbeeinträchtigung aus meiner Sicht darstellen«, sagte er.

Der Ökonom und Berater von Finanzminister Christian Lindner (FDP) Lars Feld dagegen argumentierte, dass die Beträge gerade nicht erheblich für die staatliche Finanzlage seien. Auch bei den Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt, wie militärischen Unterstützungsleistungen oder Kosten für Geflüchtete, geht Feld nicht davon aus, dass sie die »Erheblichkeitsschwelle« überschreiten. »Gegenwärtig ist es noch nicht notwendig, die Notlage aufgrund des Ukraine-Konfliktes zu erklären«, sagte Feld.

Als Folge eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, das für Milliardenlöcher im Bundesetat sorgte, setzte der Bundestag Mitte Dezember für das Jahr 2023 die Schuldenbremse erneut aus - zum vierten Mal in Folge. Der Bundeshaushalt 2024 ist noch nicht unter Dach und Fach, der Bundestag muss noch zustimmen. Geplant sind an vielen Stellen Kürzungen von Mitteln.

© dpa-infocom, dpa:240111-99-572481/3