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Fast drei Jahre Haft für Brandanschlag in Bochum

Im November 2022 wirft ein Mann einen Molotowcocktails auf eine Schule. Der Anschlag soll eigentlich einer Synagoge gegolten haben. Das Gericht ist überzeugt, dass auch iranische Stellen involviert waren.

Prozess
Der Angeklagte wartet mit seinem Anwalt im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes. Foto: Federico Gambarini/DPA
Der Angeklagte wartet mit seinem Anwalt im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes.
Foto: Federico Gambarini/DPA

Für den Brandanschlag auf eine Bochumer Schule, der eigentlich der Synagoge gelten sollte, ist ein 36-Jähriger zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Der Deutsch-Iraner wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen Verabredung zu schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen.

Er soll den Auftrag von einem wegen Mordes gesuchten früheren Hells-Angels-Rocker angenommen haben, der sich in den Iran abgesetzt hatte. Dass hinter diesem wiederum iranische Stellen gestanden hätten, davon sei das Gericht überzeugt. Das Gericht gehe zudem davon aus, dass ein Brandanschlag und Schüsse auf das Rabbinerhaus in Essen in einem Zusammenhang stünden und es sich um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, um in Deutschland Verunsicherung zu schüren.

Synagoge erschien Angeklagten zu gut gesichert

Der Angeklagte teile die antiisraelische Haltung des iranischen Regimes. Er habe den Brandsatz lediglich deshalb auf die benachbarte Schule geworfen, weil ihm die Synagoge zu gut gesichert schien, so das Gericht. Sein Auftraggeber habe kurz vor der Tat noch dem Angeklagten aus dem Iran geschrieben: »Bruder, falls du nicht willst, sag mir Bescheid, damit ich hier nicht blamiert werde.«

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sechs Monate Haft auf Bewährung wegen Sachbeschädigung beantragt.

Der Anschlag konnte aufgeklärt werden, weil ein Bekannter, den der 36-Jährige als Mittäter anwerben wollte, stattdessen zur Polizei gegangen war. Zudem legten Mobilfunkdaten und abgehörte Telefonate die Pläne offen.

Der Angeklagte hatte den Wurf des Molotowcocktails auf die Schule gestanden, aber bestritten, dass der Angriff eigentlich der Synagoge hätte gelten sollen. Bei dem Brandanschlag war am 17. November vergangenen Jahres am Schulgebäude geringer Sachschaden entstanden.

© dpa-infocom, dpa:231219-99-348803/2