BERLIN. Der Generalbundesanwalt hat in der ersten Jahreshälfte 149 Ermittlungsverfahren zum islamistischen Terrorismus eingeleitet, die dann auch weiterverfolgt wurden.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, ging es dabei meistens um den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Im April waren in Nordrhein-Westfalen Angehörige einer tadschikischen Terrorzelle aufgeflogen, die einen Mordanschlag auf eine Person geplant haben soll, die sich ihrer Ansicht nach kritisch zum Islam geäußert hatte.
Den Angaben zufolge eröffnete der Generalbundesanwalt von Anfang Januar bis Ende Juni insgesamt 230 Ermittlungsverfahren gegen 159 Beschuldigte. Davon wurden 94 Verfahren an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben. 55 Ermittlungsverfahren führte der Generalbundesanwalt weiter. 81 Verfahren wurden eingestellt.
Die Beschuldigten waren größtenteils Deutsche oder Ausländer aus Syrien, Afghanistan und Somalia. Nach Erfahrungen von Ermittlern und Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kommt es allerdings auch gelegentlich zu falschen Selbstbezichtigung von Asylbewerbern, die glauben, dass sie mit Angaben über eine vermeintliche frühere Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung einer Abschiebung vorbeugen können.
Im ersten Quartal dieses Jahres hatte die Zahl der durch den Generalbundesanwalt neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber den letzten Monaten des Vorjahres deutlich zugenommen. Im zweiten Quartal ging sie wieder leicht zurück.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilte, waren in den Monaten April, Mai und Juni insgesamt drei Menschen mit Bezug zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) nach Deutschland zurückgekehrt. Dabei handelte es sich um zwei Frauen im Alter von 23 und 34 Jahren, die aus der Türkei nach Deutschland abgeschoben wurden, sowie einen 23-jährigen Mann, der aus dem Iran zurückgekehrte. (dpa)