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Fall Hildmann: Justiz ermittelt in eigenen Reihen

Gegen Attila Hildmann wird wegen Volksverhetzung ermittelt - immer wieder äußert sich der ehemalige Koch antisemitisch. Hat er vor seiner Flucht in die Türkei einen Tipp aus der Justiz erhalten?

Attila Hildmann
Attila Hildmann ist nicht nur ein bekannter Gegner der Corona-Maßnahmen, sondern äußert sich auch immer wieder radikal und antisemitisch. Foto: Christophe Gateau/dpa
Attila Hildmann ist nicht nur ein bekannter Gegner der Corona-Maßnahmen, sondern äußert sich auch immer wieder radikal und antisemitisch. Foto: Christophe Gateau/dpa

BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft vermutet, dass Informationen über einen Haftbefehl gegen den Verschwörungserzähler Attila Hildmann aus den eigenen Reihen unzulässig weitergereicht wurden.

Es werde gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Zuvor hatte die »Süddeutsche Zeitung« berichtet. Hildmann ist seit Monaten in der Türkei, ein Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Volksverhetzung kann deshalb nicht vollstreckt werden. Der 40-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft. Mit seiner Rückkehr sei derzeit nicht zu rechnen.

Es gebe aber keinen Zusammenhang zwischen der Weitergabe von Informationen und der Flucht von Hildmann, hieß es. Dieser habe sich bereits »geraume Zeit« vor Erlass des Haftbefehls ins Ausland abgesetzt.

In dem Ermittlungsverfahren gegen Hildmann überprüft die Berliner Anklagebehörde mehr als 1000 Äußerungen. Es geht dabei neben dem Verdacht auf Volksverhetzung auch um den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Früher als veganer Kochbuchautor bekannt, nennt Hildmann sich selbst »ultrarechts« und einen Verschwörungsprediger. Hildmann war bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgetreten.

Die Polizei in Brandenburg hatte bei einer Durchsuchung seiner Wohnung Beweise zunächst präventiv sichergestellt. Im Dezember war dann per richterlichem Beschluss in Berlin erwirkt worden, dass die Staatsanwaltschaft Laptops, Handys, Speicherkarten und USB-Sticks auswerten kann. Die Ermittlungen wurden in Berlin gebündelt.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte dies mit einer effektiven Strafverfolgung begründet. Mehrere Ermittlungsverfahren aus Brandenburg waren an die Behörde in der Hauptstadt übergeben worden. (dpa)