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»Fahrverbot auf Bewährung«? Immer mehr Ideen im StVO-Streit

Führerschein schon weg, wenn innerorts 21 km/h zu schnell? Die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung trifft viele. Ein Formfehler zwingt zur Überarbeitung. Das Thema erhitzt die Gemüter - auf allen Seiten.

BERLIN. Im Streit um die fehlerhafte Novelle der Straßenverkehrsordnung prallen Länder, Städte, Bund und Verbände aufeinander. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert ein ausgewogenes Regelwerk, etwa ein »Fahrverbot auf Bewährung«, der ADAC sieht angesichts der Diskussion um die Wirksamkeit der StVO die Gefahr von Missverständnissen bis hin zu einem »Freibrief für Raser«. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann spricht sich derweil strikt gegen eine Abkehr von den schärferen Sanktionen aus.

Der Fehler liege bei Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der nun auch noch versuche, zu korrigieren, was ihm nicht gefalle, sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Scheuer will mit den Ländern darüber verhandeln, dass schärfere Regelungen über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren wieder rückgängig gemacht werden. Nach dpa-Informationen wollen Vertreter von Bund und Ländern am Montag auf Abteilungsleiterebene die aktuelle Lage beraten. Die Fachleute werden wohl nicht nur darüber sprechen, welche Sanktionen Verkehrssünder künftig zu befürchten haben. Sie müssen sich auch damit befassen, wie man mit den Fällen umgeht, bei denen die härteren neuen Regeln bereits angewandt wurden.

Hermann sagte der dpa: »Die grüne Seite steht da völlig klar: Wir wollen eine schnelle formale rechtliche Korrektur ohne Änderungen der beschlossenen Maßnahmen.« Hermann koordiniert bei dem Thema das Vorgehen der grünen Verkehrsminister und -senatoren.

Zudem müsse es nun schnell eine einheitliche Übergangsregelung geben, sagte er. Die sollte nach Hermanns Auffassung so aussehen, dass nur die wenigen Tatbestände, die in der Novelle nicht rechtlich sauber geregelt sind, vorübergehend nach altem Recht gehandhabt werden - und alle anderen nach den neuen Regeln. Das gehe aber nur, wenn der Bund und die Länder sich einig seien.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte der »Neuen Osnabrücker Zeitung«, man könne durchaus hinterfragen, »ob es wirklich verhältnismäßig ist, wenn jemand, der vielleicht viele Jahre «punktefrei» gefahren ist, einmalig einen solchen Verstoß begeht, schon mit einem Fahrverbot belegt werden sollte«. Möglich wäre doch beispielsweise, die Bußgelder zwar deutlich zu erhöhen, aber Fahrverbote weiter erst bei deutlich zu schnellem Fahren zu verhängen, sagte Landsberg. »Wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt, könnte auch über ein Fahrverbot auf Bewährung nachgedacht werden.«

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte am Sonntag: »Die Debatte um die StVO lädt dazu ein, als Freibrief für Raser missverstanden zu werden und dadurch die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.« Der Verkehrsclub trete dafür ein, rücksichtslose Raser kompromisslos zu belangen. »Zur Wahrheit gehört aber auch, dass mitnichten jeder, der nach den neuen Regeln bereits von einem Fahrverbot betroffen war, ein notorischer Raser ist.«

In der Sache geht es darum, dass seit Ende April ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - dies hatte der Bundesrat in die StVO-Novelle hineingebracht. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Wegen eines Formfehlers in der Verordnung wurden die neuen Regeln aber nun bundesweit von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt.

Von Chaos und Unsicherheit will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) derweil nichts wissen. »Die Verfahren zu den Verstößen vom Mai und Juni nach dem neuen Bußgeldkatalog werden - so zugesagt - von den Ländern ausgesetzt. Und jetzt gilt der alte Bußgeldkatalog und wird angewendet, so wie in den letzten Jahren auch«, sagte er der »Passauer Neuen Presse« (Samstag). Es gebe also keine rechtlose Situation. Zudem verhandele er mit den Ländern.

Ein Ministeriumssprecher hatte am Freitag gesagt, in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts der Länder werde unter Hochdruck an einer raschen Klärung gearbeitet. Dabei gehe es zum einen darum, den Formfehler in der StVO-Novelle zu korrigieren. Dies sei eine Chance, eine »Unverhältnismäßigkeit« im Bußgeldkatalog richtigzustellen. (dpa)