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Faeser verlängert Kontrollen an Grenze zu Österreich

Die zu Zeiten von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorübergehend eingeführten und dann immer wieder verlängerten Kontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze sollen fortgesetzt werden.

Grenzkontrollen verlängert
Deutsche Bundespolizisten beobachten an der Grenze zu Österreich auf der Autobahn A93 den Verkehr. Foto: Matthias Balk
Deutsche Bundespolizisten beobachten an der Grenze zu Österreich auf der Autobahn A93 den Verkehr.
Foto: Matthias Balk

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Kontrollen an der Grenze zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert und damit einige Politiker der Ampel-Koalition überrascht.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit, das Ministerium habe mit einem Schreiben an die EU-Kommission vom 14. April »die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze zum 12. Mai 2022 für einen sechsmonatigen Zeitraum notifiziert«. Begründet wird die Verlängerung bis November mit dem Migrationsgeschehen an diesem Grenzabschnitt.

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und wieder teilweise Grenzkontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 in Bayern an der Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Urteil zu den 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen am Dienstag darauf hingewiesen, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall »einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit« verlängern dürfen. »Im vorliegenden Fall scheint Österreich (...) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt«, hieß es wörtlich. Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20).

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält jahrelange EU-Binnengrenzkontrollen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und irregulärer Migration an der bayerisch-österreichischen Grenze nicht für sinnvoll. Schon jetzt sei sichtbar, dass sich die Schleuser auf die Situation eingestellt hätten und inzwischen neue Routen nach Deutschland nutzten, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, am Mittwoch in Berlin. »Die Problematik verlagert sich jetzt natürlich aufgrund der Situation ein Stück weit von der Südgrenze zur Ostgrenze, zur Westgrenze«, führte er aus. Die Polizei müsse »weg von Schlagbäumen«, hin zu intelligenten Kontrollen im Grenzraum. Dafür sei nicht nur ausreichend Personal nötig, sondern auch eine vernünftige technische Ausstattung, mahnte die GdP an.

Verlängerung steht rechtlich in Frage

Begrüßt wurde die Verlängerung der Kontrollen von der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Andrea Lindholz. Die CSU-Politikerin sagte, es sei gut, dass Faeser an dieser Stelle den Kurs ihres Amtsvorgängers Horst Seehofer (CSU) fortsetze, denn »solange der Schutz der EU-Außengrenzen nicht umfassend und zuverlässig gewährleistet ist, bleiben diese Grenzkontrollen erforderlich«. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte, Faeser müsse mit Blick auf das EuGH-Urteil unbedingt alle europarechtlichen Spielräume ausschöpfen, damit auch über November hinaus Kontrollen an der Grenze zu Österreich möglich seien.

Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich forderte die Bundesinnenministerin dagegen auf, ihre Entscheidung - auch im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes - zu revidieren. »Nach dem klaren Urteil von gestern ist das rechtlich nicht haltbar und würde die Politik Seehofers weiterführen«, sagte der Bundestagsabgeordnete. »Ein Ende der Grenzkontrollen ist nach fünf Jahren also rechtlich und politisch geboten.« Die Grünen wollten deshalb die neuerliche Begründung des Ministeriums für die Verlängerung »kritisch prüfen«.

Sein Parteifreund Toni Schuberl, Anwalt und bayerischer Landtagsabgeordneter, vertritt eine Mandantin, die am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Kontrollen an der Grenze zu Österreich geklagt hat. Sie war seit 2018 mindestens acht Mal bei Fahrten kontrolliert worden. Wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist unklar.

Welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur slowenisch-österreichischen Grenze für Deutschland haben wird, ist ebenfalls noch offen. »Die Auswertung und Prüfung etwaiger Auswirkungen auf die von Deutschland angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze dauert an«, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.

Die Linksfraktion im Bundestag ist sich dagegen sicher: »Das gestrige EuGH-Urteil ist eindeutig und auf die bundesdeutsche Kontrollpraxis übertragbar: Im Schengen-Raum gilt das grundlegende Prinzip der unkontrollierten Reisefreiheit.« Die fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion, Clara Bünger, sagt: »Ich muss mich doch wundern: Warum deckt die sozialdemokratische Innenministerin Faeser eine rechtswidrige Kontrollpraxis, die von den Unionsministern de Maizière und Seehofer zu verantworten ist?«

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