Um Verbindungen im Rechtsextremismus in Zukunft besser aufklären zu können, sollen Nachforschungen zu Finanzströmen extremistischer Gruppierungen vereinfacht werden. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, das in solchen Fällen die Hürden für Auskunftsersuchen des Verfassungsschutzes zu Konten und Finanztransaktionen senken würde, wird derzeit im Bundesinnenministerium vorbereitet, verlautete es aus dem Ministerium.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe als Reaktion auf das Potsdamer Treffen erklärt, »dass die persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken stärker ausgeleuchtet werden müssen«, hieß es zur Erläuterung aus ihrem Ministerium.
An dem Treffen radikaler Rechter am 25. November, über das das Medienhaus Correctiv berichtet hatte, hatten auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen. Der frühere Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, sprach bei dem Treffen in Potsdam über »Remigration« - wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang.
Was bisher gilt
Bislang sind Nachforschungen des Verfassungsschutzes zu Finanzaktivitäten von Extremisten nur dann möglich, wenn einer Gruppierung ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder etwa »zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung« aufgestachelt wird. Künftig soll hier zusätzlich das Gefährdungspotenzial mit Bezug auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ausschlaggebend sein.
Faeser greife damit den Ansatz des Bundesverfassungsgerichts auf, wonach es für Überwachungsbefugnisse auf das Gefährdungspotenzial ankomme, verlautete aus ihrem Ministerium. Zur Erklärung hieß es: »Dieses bestimmt sich nach Kriterien, die neben Verhetzung und Militanz weitere Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme einschließen.«
Auch wenn es bei dem Vorhaben erst einmal um die Aufklärung durch den Nachrichtendienst geht, könnten solche Erkenntnisse in bestimmten Fällen auch dazu führen, dass diese Finanzierungsströme, falls strafrechtlich relevante Vorgänge auftauchen, unterbrochen werden. Außerdem könnte eine Aufdeckung finanzieller Verbindungen im Einzelfall auch zu einer Neubewertung einer bestimmten Gruppierung führen.
»Aktionsplan gegen Rechtsextremismus«
Damit der Verfassungsschutz schneller an Auskünfte zu Finanztransaktionen gelangt, sollten die Verfahren zudem nach Auffassung des Bundesinnenministeriums in Zukunft relativ schnell und unbürokratisch ablaufen. Für die simple Auskunft, wo jemand ein Girokonto hat, die gleiche aufwendige Genehmigungspraxis vorzuschreiben, die für eine Telekommunikationsüberwachung erforderlich ist, wäre aus Sicht des Ministeriums unangemessen.
Ziel der gesetzlichen Erweiterung der Finanzermittlungen sei es auch, »dass sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben«.
Faeser hatte im März 2022 einen »Aktionsplan gegen Rechtsextremismus« vorgestellt. Von den darin enthaltenen Maßnahmen wurde ein Teil inzwischen umgesetzt, etwa eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Zu den geplanten Verschärfungen beim Waffenrecht laufen noch Gespräche des Bundesinnenministeriums mit FDP-Politikern, die befürchten, dadurch könnten auch Jäger in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), hatte Anfang der Woche noch einmal darauf gedrungen, dass das geplante Demokratiefördergesetz, das eine langfristigere Förderung von zivilgesellschaftlichen Initiativen ermöglichen soll, im Bundestag bald verabschiedet wird.
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