BERLIN. Experten haben eine dauerhafte Förderung der Kitas im Land durch den Bund auch nach dem Auslaufen des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes im kommenden Jahr gefordert.
»Sonst besteht die Gefahr, dass bereits wirksame Effekte wieder verpuffen, weil pädagogische Fachkräfte nicht mehr weiterbeschäftigt werden sowie Projekte auslaufen«, heißt es in einer Studie zur Überprüfung der Wirksamkeit des Kita-Gesetzes, mit der sich das Bundeskabinett an diesem Mittwoch befasst.
Diese und eine weitere Studie sowie eine dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung gehören zur Evaluierung des Gute-Kita-Gesetzes, die zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten nun vorgelegt werden muss. Beurteilt wird darin, wie gut die Maßnahmen des Gesetzes wirken und wie die Umsetzung in den Ländern gelingt. Der Deutschen Presse-Agentur lagen Studien und Stellungnahme vorab vor.
Mehr als 5 Milliarden Euro an die Bundesländer
Über das »Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung«, wie das »Gute-Kita-Gesetz« eigentlich heißt, bekommen die Bundesländer bis 2022 5,5 Milliarden Euro. Das Geld können sie in mehr Erzieherstellen, eine bessere Bezahlung des Personals, längere Öffnungszeiten oder auch in die Neugestaltung von Räumen und Spielflächen stecken. Eine Senkung von Kita-Gebühren ist ebenfalls damit möglich.
Die Studien zur Wirksamkeit und Umsetzung des Gesetzes zeigen, dass die Fördergelder besonders oft im Personalbereich ausgegeben werden (53 Prozent der bisher verplanten Mittel). Damit seien Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Entlastungen für Kita-Leitungen geschaffen oder die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert worden. Für weniger Kita-Gebühren von Eltern werden rund 30 Prozent der Mittel ausgegeben.
Geldfluss nur bis 2022
Weil die Fördergelder vom Bund aber nur bis 2022 fließen, haben einige Länder teilweise nur entsprechend befristete Maßnahmen eingeleitet. Eine Verlängerung der Förderung würde nach Einschätzung der Studien-Experten auch zu mehr Planungssicherheit führen, was vor allem für kleine Kita-Träger wichtig sei.
Die Bundesregierung sichert in ihrer Stellungnahme zwar zu, dass der Bund auch »über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird«. Bei der Kindertagesbetreuung handele es sich um eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Konkrete Gesetzespläne dafür gibt es aber nicht und nach der Bundestagswahl werden die Karten sowieso neu gemischt. Die Regierung weist außerdem darauf hin, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder falle.
»Für die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung bedarf es einer Fokussierung landespolitischer Prioritäten sowie eines weiter verstärkten finanziellen Eigenengagements der Länder in diesem Bereich«, heißt es in der Stellungnahme. (dpa)