Logo
Aktuell Ausland

EuGH zu MH17-Abschuss: Niederländische Daten bleiben geheim

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die Niederlande keine Informationen zum Abschuss von Flug MH17 veröffentlichen müssen. Für die Richter geht die Flugsicherheit vor.

Flug MH17
Die aus Trümmern wieder zusammen gesetzte Boeing 777 der Malaysia Airlines, die als Flug MH17 über der Ukraine abgeschossen wurde, steht in einer Halle. Foto: Peter Dejong/DPA
Die aus Trümmern wieder zusammen gesetzte Boeing 777 der Malaysia Airlines, die als Flug MH17 über der Ukraine abgeschossen wurde, steht in einer Halle.
Foto: Peter Dejong/DPA

Die niederländische Regierung muss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge keine sicherheitsbezogenen Informationen zum Abschuss des Flugs MH17 veröffentlichen.

Es beinträchtige zwar die Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, solche Daten unter Verschluss zu halten. Das sei aber gerechtfertigt und angemessen, da die Vertraulichkeit der Daten über Flugstörungen und -unfälle zentral für die Flugsicherung sei, entschieden die Richter in Luxemburg.

Hintergrund ist eine Klage der niederländischen Medienunternehmen RTL Nederland und RTL Nieuws zum Absturz des Fluges MH17. Prorussische Separatisten hatten die Maschine 2014 auf dem Weg aus Amsterdam nach Kuala Lumpur in Malaysia abgeschossen. Alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Die Medien beantragten beim Justizminister Zugang zu verschiedenen Unterlagen, darunter Meldungen des Europäischen Koordinierungszentrums für Berichtssysteme für Unfälle und Störungen. Der Minister lehnte den Antrag ab und berief sich auf die Vertraulichkeit dieser Daten.

Der EuGH stimmte dem nun zu. Öffentlichkeit und Medien könnten sich auch aus anderen Quellen zu dem Thema informieren. Behörden dürften zwar von selbst entscheiden, solche Informationen zu veröffentlichen - allerdings nur, sofern es die Flugsicherheit nicht gefährde. Über den konkreten Fall wird nun das niederländische Gericht entscheiden. Es muss sich an die Vorgaben des EuGH halten.

© dpa-infocom, dpa:240118-99-659120/3