Die Europäische Union wirft Russland vor, in der Ukraine Kriegsverbrechen zu begehen.
Russland greife die Zivilbevölkerung an und ziele unter anderem auf Krankenhäuser, Schulen und Schutzräume, heißt es einer am frühen Freitagmorgen veröffentlichten Erklärung des EU-Gipfels in Brüssel. »Diese Kriegsverbrechen müssen sofort aufhören.«
Am Mittwoch hatte die US-Regierung russischen Truppen in der Ukraine erstmals offiziell Kriegsverbrechen vorgeworfen. »Unsere Einschätzung stützt sich auf eine sorgfältige Prüfung der verfügbaren Informationen aus öffentlichen und geheimdienstlichen Quellen«, teilte US-Außenminister Antony Blinken mit. US-Präsident Joe Biden nahm am Donnerstag zeitweise als Gast an dem EU-Gipfel teil.
Verstöße gegen das Völkerrecht
Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Völkerrecht, gegen die vor dem Internationalen Strafgerichtshof geklagt werden kann. Zu Kriegsverbrechen gehören etwa das gezielte Töten von Zivilisten sowie das Aushungern der Zivilbevölkerung, die Behinderung humanitärer Hilfe und der Einsatz atomarer oder chemischer Waffen.
In ihrer Erklärung des Gipfels vor zwei Wochen in Versailles hatte die EU noch darauf verzichtet, den Begriff »Kriegsverbrechen« ausdrücklich zu benutzen. Auch damals war jedoch von »willkürlichen Angriffen auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte« die Rede. »Die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine verstößt grob gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.«
Verantwortliche würden zur Rechenschaft gezogen
In der Abschlusserklärung des aktuellen Gipfels heißt es nun, dass Russlands Aggression gegen die Ukraine das Völkerrecht eklatant verletze und zu massiven Verlusten an Menschenleben und Verletzungen der Zivilbevölkerung führe. Die Verantwortlichen und ihre Helfer würden im Einklang mit dem Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden.
Man werde weiter koordinierte politische, finanzielle, materielle und humanitäre Unterstützung für die Ukraine leisten. Zudem sei man bereit, rasch weitere koordinierte starke Sanktionen gegen Russland und Belarus zu beschließen. Jeder Versuch, die bereits beschlossenen Sanktionen zu umgehen oder Russland anderweitig zu helfen, müsse gestoppt werden.
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