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EU-Kommission will Frauen besser vor Gewalt schützen

Es sei »Zeit für Gerechtigkeit«, sagt die EU-Kommissionspräsidentin - und kündigt ein EU-Gesetz an, das erstmals EU-weit die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen regeln soll. Auch das Netz gerät in den Fokus.

Internationaler Frauentag
Die EU-Kommission hat am Internationalen Frauentag ein Gesetz vorgeschlagen, das die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erstmals EU-weit regeln soll. Foto: Alvaro Barrientos
Die EU-Kommission hat am Internationalen Frauentag ein Gesetz vorgeschlagen, das die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erstmals EU-weit regeln soll.
Foto: Alvaro Barrientos

Frauen in Europa müssen nach Ansicht der EU-Kommission deutlich besser vor Vergewaltigung und Belästigung geschützt werden.

Die Brüsseler Behörde schlug deshalb am Dienstag ein Gesetz vor, das die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erstmals EU-weit regelt. »Ich möchte eine Gesellschaft, in der Gewalt gegen Frauen verhindert, verurteilt und verfolgt wird, wenn sie geschieht. Es ist an der Zeit, für Gerechtigkeit und Gleichheit zu sorgen«, sagte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

Konkret sieht der Vorschlag, über den EU-Staaten und Europaparlament nun verhandeln müssen, vor, »Vergewaltigung auf Grundlage fehlender Einwilligung« und weibliche Genitalverstümmelung EU-weit als Strafbestand einzuführen. Auch Cyber-Gewalt soll demnach kriminalisiert werden. Dazu gehören etwa das Teilen intimer Fotos ohne Einverständnis, Online-Stalking sowie der Aufruf zu Gewalt und Hass im Internet. Die EU-Kommission schlug zudem vor, wie lang die Gefängnis-Höchststrafen für bestimmte Taten mindestens sein sollten: bei Vergewaltigung mindestens acht Jahre, bei weiblicher Genitalverstümmelung fünf, bei Cyber-Stalking zwei Jahre.

Zudem schlug die EU-Kommission geschlechtersensible und zugänglichere Meldewege für derlei Gewalttaten vor, die die Quote gemeldeter Fälle steigern sollen. Fachleute wie Psychiater oder Angestellte im Gesundheitswesen sollten aufgrund von Vertraulichkeitsregelungen zudem nicht daran gehindert werden, einen begründete Verdacht auf eine »unmittelbare Gefahr eines schweren körperlichen Schadens« zu melden.

In Gerichtsprozessen sollten Beweise und Fragen, die das Privatleben der Opfer betreffen, äußerst zurückhaltend genutzt werden. Zudem sollten die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung durch den Täter haben, etwa für verlorenes Einkommen, medizinische Versorgung oder psychologischen Schaden. Auch müsse es spezialisierte und kostenlose Hilfe-Telefone geben, die rund um die Uhr erreichbar sind.

© dpa-infocom, dpa:220308-99-437933/3