Korruption auf höchster Ebene, Defizite bei Rechtsstaatlichkeit und schwerwiegende wirtschaftliche Probleme: Noch Anfang dieses Jahres schien es undenkbar, dass die Ukraine in absehbarer Zeit Kandidat für den Beitritt zur EU werden kann.
Knapp vier Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen das osteuropäische Land ist die Welt nun eine ganz andere. Die EU-Kommission empfahl am Freitag, die Ukraine offiziell zu einem Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union zu ernennen.
Was bedeutet die Empfehlung?
Erst einmal nicht viel. Die Entscheidung über den Kandidaten-Status müssen letztlich die Regierungen der 27 EU-Staaten treffen. Bundeskanzler Olaf Scholz und seine Kolleginnen und Kollegen werden erst am kommenden Donnerstag bei einem Gipfel in Brüssel über das Thema beraten.
Wird es eine Einigung geben?
Das ist alles andere als sicher. Die Positionen der Mitgliedstaaten lagen zuletzt weit auseinander. Staaten wie Polen, Estland, Litauen, Lettland oder Irland dringen seit Wochen darauf, die Ukraine zügig zum EU-Kandidaten zu machen und damit auch ein Zeichen gegen Russland zu setzen. Skeptisch war bis zuletzt insbesondere Portugal.
Was sind die Argumente der Erweiterungsgegner?
Sie sind der Ansicht, dass die mehr als 40 Millionen Bürger zählende Ukraine bei weitem nicht die Voraussetzungen erfüllt, die Grundlage für einen erfolgreichen Start des Beitrittsprozesses sind. Zudem wird darauf verwiesen, dass sich die 27 EU-Staaten bereits jetzt oft schwertun, gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Länder wie Österreich fordern darüber hinaus, dass auch der Balkan-Staat Bosnien-Herzegowina den Kandidaten-Status bekommen muss, wenn ihn die Ukraine bekommt.
Wie ist die Position der Bundesregierung?
Bundeskanzler Scholz und der französische Präsident Emmanuel Macron kündigten am Donnerstag bei einem Besuch in Kiew Unterstützung für den Wunsch der Ukraine an, Beitrittskandidat zu werden. »Deutschland ist für eine positive Entscheidung zugunsten der Ukraine«, sagte Scholz.
Welche Bedingungen muss ein Land für den EU-Beitritt erfüllen?
Relevant sind vor allem die sogenannten Kopenhagener Kriterien, die 1993 bei einem EU-Gipfel in der dänischen Hauptstadt festgelegt worden sind. Zu ihnen gehören institutionelle Stabilität, eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten. Zudem müssen Kandidatenländer unter anderem das äußerst komplexe und umfassende EU-Recht anwenden können und gewährleisten, dass es wirksam durch die nationale Verwaltung und Justiz umgesetzt wird. Auch muss die EU selbst in der Lage sein, neue Länder aufzunehmen und zu integrieren.
Kann die Ukraine diese Voraussetzungen in absehbarer Zeit erfüllen?
Das ist äußerst unwahrscheinlich. Der Europäische Rechnungshof stellte dem Land noch im vergangenen September ein verheerendes Zeugnis aus. »Obwohl die Ukraine Unterstützung unterschiedlichster Art vonseiten der EU erhält, untergraben Oligarchen und Interessengruppen nach wie vor die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine und gefährden die Entwicklung des Landes«, hieß es damals zu einem Sonderbericht.
Zwar hätten EU-Projekte und EU-Hilfe dazu beigetragen, die ukrainische Verfassung sowie eine Vielzahl von Gesetzen zu überarbeiten. Die Errungenschaften seien allerdings ständig gefährdet, und es gebe zahlreiche Versuche, Gesetze zu umgehen und die Reformen zu verwässern. Das gesamte System der strafrechtlichen Ermittlung und Strafverfolgung sowie der Anklageerhebung bei Korruptionsfällen auf höchster Ebene sei alles andere als gefestigt.
Hat die EU-Kommission Defizite und Bedenken einfach ignoriert?
Ignoriert wurden sie nicht, aber hinten angestellt. Die Empfehlung der Kommission lautet, der Ukraine sofort den Kandidatenstatus zu geben. Lediglich der Start von Beitrittsverhandlungen soll an Reformauflagen geknüpft werden. Sie beziehen sich beispielsweise auf das Justizwesen, die Wirtschaftsstruktur und die Bekämpfung von oligarchischen Strukturen.
Ist der Kandidaten-Status mit Finanzhilfen verbunden?
Für die Beitrittskandidaten stellt die EU sogenannte Heranführungshilfen bereit: Geld aus dem EU-Haushalt, das etwa den Wandel der Gesellschaft, des Rechtssystems und der Wirtschaft der Länder auf dem Weg in EU unterstützen soll. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 sind 14,16 Milliarden Euro eingeplant. Einen Automatismus zwischen Kandidaten-Status und Finanzhilfe gibt es allerdings nicht. Sie müsste von der EU-Kommission gesondert empfohlen und dann von den Mitgliedstaaten beschlossen werden.
Wird ein Kandidat auf jeden Fall irgendwann EU-Mitglied?
Nein, der Kandidatenstatus sagt über einen Beitritt noch gar nichts aus und ist auch nicht mit einem Zeitplan verbunden. Beispiel Türkei: Das Land ist seit 1999 EU-Beitrittskandidat - und war wohl noch nie so weit von einer Mitgliedschaft entfernt wie heute. Relevant ist auch, dass jeder Schritt der Annäherung immer wieder einstimmig von der EU-Staaten beschlossen werden muss.
Welche Rolle spielt Russlands Angriffskrieg?
Vermutlich eine zwiespältige. Auf der einen Seite hätte die Ukraine ohne den Krieg wohl niemals so schnell die Chance auf den Kandidaten-Status bekommen. Auf der anderen Seite dürfte der Krieg die Bemühungen erschweren, die Reformauflagen für den Beginn der Beitrittsverhandlungen zu erfüllen. Zudem gilt als ausgeschlossen, dass die Ukraine vor dem Ende des Krieges EU-Mitglied werden kann. Als EU-Mitglied könnte Kiew dann nämlich nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand von anderen EU-Staaten einfordern und die EU könnte offiziell Kriegspartei werden.
Welche Bedeutung hat der Kandidaten-Status für die Ukraine?
Die Annäherung an die EU hat für das Land im Krieg eine überragende Bedeutung gewonnen. Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärt sie immer wieder zu einer historischen Frage und betont, dass die Ukraine gegen Russland auch die EU und deren Werte verteidige. Die kalte Schulter der EU wäre wohl auch für die Moral der kämpfenden Ukrainer ein herber Rückschlag - und ein Glücksfall für Russlands Präsidenten Wladimir Putin.
Welche Länder streben noch in die Europäische Union?
Bereits Beitrittskandidaten sind neben der Türkei die Länder Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Hinzu kommen Bosnien-Herzegowina und das Kosovo als sogenannte potenzielle Kandidaten. Kurz nach der Ukraine hatten sich im März zudem auch Georgien und Moldau beworben. Für diese beiden Länder gab die EU-Kommission am Freitag ebenfalls Empfehlungen. Moldau soll demnach ebenfalls den EU-Kandidatenstatus bekommen, Georgien wenn es bestimmte Reformauflagen erfüllt hat.
EU-Kommission zum Beitrittsprozess
EU-Kommission zu den Bedingungen für die EU-Mitgliedschaft
Europäischer Rat zur Beziehung zur Ukraine
Sonderbericht des EU-Rechnungshofes
Pressemitteilung der EU-Kommission
EU-Kommission zu den Beziehungen zur Ukraine
EU-Kommission zu den Beziehungen zu Moldau
EU-Kommission zu den Beziehungen zu Georgien
EU zum Beitrittsantrag von Bosnien-Herzegowina
Webseite der EU-Kommission zur Erweiterungspolitik
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