Die EU beginnt ungeachtet von Enteignungsvorwürfen aus Moskau mit der Nutzung von Zinserträgen aus eingefrorenem russischen Staatsvermögen für Waffen- und Munitionslieferungen an die Ukraine. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gab am Freitag eine erste Überweisung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bekannt.
»Es gibt kein besseres Symbol oder keinen besseren Verwendungszweck für das Geld des Kremls, als die Ukraine und ganz Europa zu einem sichereren Ort zum Leben zu machen«, schrieb sie im sozialen Netzwerk X.
Russland kündigte unterdessen an, das Vorgehen nicht hinnehmen zu wollen. »Natürlich werden solche Schritte der Europäischen Kommission nicht ohne Antwort bleiben«, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow. Es werde allerdings keine sofortige Antwort erfolgen, sondern Russland werde seine nächsten Schritte überdenken. Peskow hatte die EU-Pläne bereits im Mai als »Enteignung« kritisiert.
Eingefrorenes Geld wirft Milliardengewinne ab
Bei den 1,5 Milliarden Euro, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich um Zinserträge aus eingefrorenem Vermögen der russischen Zentralbank in der EU. Diese für die Ukraine zu nutzen, war bereits im Frühjahr von der EU grundsätzlich beschlossen worden. Das Geld fließt nun an Länder wie Deutschland oder Tschechien, die der Ukraine dann damit zeitnah Ausrüstung für die Luftverteidigung oder Artilleriegeschosse zur Verfügung stellen.
Nach früheren Kommissionsangaben sind rund 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank in der EU eingefroren, wobei der Großteil von dem in Brüssel ansässigen Finanzinstitut Euroclear verwahrt wird. Euroclear hatte zuletzt mitgeteilt, 2023 rund 4,4 Milliarden Euro an Zinseinnahmen gemacht zu haben, die in Verbindung zu Russland-Sanktionen stehen.
Direkte Nutzung russischer Gelder ist bislang nicht geplant
Die russischen Zentralbank-Gelder durch einen Enteignungsbeschluss direkt zu nutzen, ist bislang nicht geplant. Als ein Grund dafür gelten rechtliche Bedenken und wahrscheinliche Vergeltungsmaßnahmen. Moskau hatte die EU bereits im vergangenen Jahr davor gewarnt, das Eigentum des russischen Staates oder russischer Bürger zu konfiszieren.
Denkbar wäre es beispielsweise, dass dann auch in Russland tätige Unternehmen aus EU-Ländern zwangsenteignet werden. Zudem könnte eine direkte Nutzung der russischen Vermögenswerte auch dazu führen, dass andere Staaten und Anleger das Vertrauen in den europäischen Finanzplatz verlieren und Vermögen aus der EU abziehen.
Die russische Darstellung, nach der auch die Nutzung der Zinserträge aus eingefrorenem russischen Vermögen eine »Enteignung« sei, weist die EU zurück. Bei den verwendeten Beträgen handele es sich um außerordentliche Einnahmen und diese gehörten Russland nicht, hieß es am Freitag aus der Kommission unter der Leitung von der Leyens. Die nächste Auszahlung soll im kommenden März erfolgen.
Den Vorschlag zur indirekten Verwendung russischer Gelder für die Ukraine hatten von der Leyen und der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell den Regierungen der EU-Staaten im März gemacht. Er sieht vor, dass 90 Prozent der nutzbaren Zinserträge aus der Verwahrung russischer Zentralbank-Gelder in den EU-Fonds für die Finanzierung militärischer Ausrüstung und Ausbildung geleitet werden. Die restlichen zehn Prozent werden für direkte Finanzhilfen genutzt.
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