Logo
Aktuell Ausland

EU für neue Verfahren bei grenzüberschreitender Kriminalität

Wer kümmert sich bei grenzüberschreitender Kriminalität um die Strafverfolgung? In der EU war die Antwort auf diese Frage bislang oft schwierig. Das soll sich nach einer Einigung nun ändern.

Grenzüberschreitende Übung
Bayerische und tschechische Polizisten nehmen in Furth in Wald (Bayern) an einer gemeinsame Einsatzübung teil. Foto: Sven Hoppe/DPA
Bayerische und tschechische Polizisten nehmen in Furth in Wald (Bayern) an einer gemeinsame Einsatzübung teil.
Foto: Sven Hoppe/DPA

Die EU will effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments einigten sich dafür auf gemeinsame Kriterien für die Übertragung von Strafverfahren.

Sie sollen es leichter machen, den Mitgliedstaat zu ermitteln, der am besten in der Lage ist, einen Fall zu bearbeiten. Gleichzeitig ist es das Ziel, unnötig parallel geführte Verfahren zu vermeiden, wie die Vertretung der EU-Staaten mitteilte.

Derzeit gibt es den Angaben zufolge noch keine Vorschriften, mit denen die Übertragung von Strafverfahren geregelt wird. Stattdessen müssen sich die Mitgliedstaaten demnach unter anderem auf ein europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen aus dem Jahr 1959 stützen.

Staaten haben 60 Tage für Entscheidung

Als Kriterien für die Entscheidung über die Zuständigkeit sollen nach der Einigung vom Mittwochabend nun der Tatort, aber auch der Wohnsitz, der Aufenthaltsort und die Staatsangehörigkeit der verdächtigen oder beschuldigten Personen gelten. Zudem wird berücksichtigt werden, wo sich die meisten für die Ermittlungen relevanten Beweismittel oder die meisten relevanten Zeugen befinden.

Wenn ein Staat gebeten wird, ein Strafverfahren zu übernehmen, soll er in der Regel nach 60 Tagen eine Entscheidung über das Gesuch treffen. Wenn die Strafverfolgung in dem Fall zum Beispiel wegen fehlender nationaler Rechtsgrundlagen nicht möglich ist, soll das Gesuch abgelehnt werden.

Verdächtige und Opfer dürfen Rechtsbehelf einlegen

Verdächtige und beschuldigte Personen sowie Opfer werden den Plänen zufolge das Recht haben, gegen eine Entscheidung über die Annahme der Übertragung des Strafverfahrens einen Rechtsbehelf einzulegen. Die Frist dafür soll 15 Tage ab dem Tag des Eingangs der Entscheidung über die Annahme der Übertragung des Strafverfahrens betragen.

Hintergrund des Projekts ist die Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität. Deswegen sieht sich die Justiz nach EU-Angaben immer häufiger mit Situationen konfrontiert, in denen mehrere Mitgliedstaaten für die Verfolgung ein und desselben Falls zuständig sind. Dies gelte insbesondere für Straftaten, die von organisierten kriminellen Gruppen begangen werden, heißt es.

Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, muss die Einigung vom Mittwochabend noch vom EU-Ministerrat und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Grundlage des Deals war ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen April.

© dpa-infocom, dpa:240307-99-246965/2