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EU beschließt Sanktionen gegen weitere russische Oligarchen

Die EU greift weiter hart durch: Die Vermögenswerte von weiteren Oligarchen aus Russland und Belarus sollen in Europa eingefroren werden. Zudem gilt ein Einreiseverbot.

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Die Europäische Union weitet ihre Sanktionen gegen Russland aus. Weitere Oligarchen und deren Angehörige kommen auf eine Liste von Personen, deren Vermögenswerte in der EU eingefroren werden. Foto: Arne Immanuel Bänsch
Die Europäische Union weitet ihre Sanktionen gegen Russland aus. Weitere Oligarchen und deren Angehörige kommen auf eine Liste von Personen, deren Vermögenswerte in der EU eingefroren werden.
Foto: Arne Immanuel Bänsch

Die 27 EU-Staaten haben sich angesichts des anhaltenden Kriegs gegen die Ukraine auf eine erneute Ausweitung der Sanktionen gegen Russland und dessen Partnerland Belarus verständigt.

Wie die Ratspräsidentschaft in Brüssel mitteilte, sollen weitere Oligarchen und deren Angehörige auf eine Liste von Personen kommen, deren Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und die nicht mehr einreisen dürfen. Zudem sind ein Verbot für die Ausfuhr von Schifffahrtsausrüstung sowie der Ausschluss dreier belarussischer Banken aus dem Kommunikationsnetzwerk Swift vorgesehen.

Auf den von der Ukraine geforderten Stopp von Energieimporten aus Russland konnten sich die EU-Staaten auch nach einem entsprechenden Beschluss der USA weiter nicht verständigen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte dazu am Montag erklärt: »Die Versorgung Europas mit Energie für die Wärmeerzeugung, für die Mobilität, die Stromversorgung und für die Industrie kann im Moment nicht anders gesichert werden.« An diesem Donnerstag und Freitag dürfte dies Thema bei einem Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs werden.

Die bislang verhängten Sanktionen zielen darauf ab, der russischen Zentralbank die Geschäftstätigkeit zu erschweren und bestimmte Industriesektoren von der Versorgung mit Hightech abzuschneiden. Zudem wurde der Luftraum über der EU für Flugzeuge aus Russland komplett gesperrt. Hunderte Personen und Dutzende Organisationen kamen neu auf die EU-Sanktionsliste.

Der förmliche Beschluss zur Ausweitung der Sanktionen wird nach Angaben des derzeitigen französischen EU-Ratsvorsitzes im schriftlichen Verfahren erfolgen. Danach können sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.

© dpa-infocom, dpa:220309-99-445896/3