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Erste Klimaklage gegen die Bundesregierung

Kühltürme
Kühltürme des Braunkohlekraftwerkes Jänschwalde: Die Kläger werfen der schwarz-roten Regierung vor, nicht genug für die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen zu tun. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa
Kühltürme des Braunkohlekraftwerkes Jänschwalde: Die Kläger werfen der schwarz-roten Regierung vor, nicht genug für die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen zu tun. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

BERLIN. Das Verwaltungsgericht in Berlin verhandelt heute die erste Klimaklage gegen die Bundesregierung. Geklagt haben drei Familien von Ökobauern sowie der Umweltverband Greenpeace.

Eine Entscheidung wollten die Richter noch am selben Tag treffen. Gerechnet wurde mit einem großen öffentlichen Interesse an dem Prozess.

Laut Gericht werfen die Kläger der schwarz-roten Regierung vor, nicht genug zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen zu tun. Deutschland werde 2020 voraussichtlich sein aktuelles Ziel verfehlen, die Emissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Die Bundesregierung hält die Klage hingegen für unzulässig.

Beschlüsse einer Regierung seien keine bloßen politischen Willensbekundungen, sondern juristisch verbindliche Rechtsakte, argumentieren die Kläger. Die Familien aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie Greenpeace sehen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag von Greenpeace wird das Ziel von 2020 erst mit rund fünf Jahren Verspätung erreicht werden können.

Das Bundeskabinett hatte vor kurzem beschlossen, dass der Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken soll. Das auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz ist laut Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit. Kritiker finden die Pläne nicht ausreichend. (dpa)