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Erdogan will Wahlrecht von Erdbebenopfern sichern

Sie leben in Zelten, Containern und Hotels - weil ihr Wohnsitz durch das Beben am 6. Februar zerstört wurde. An der Wahlurne könnte das für Millionen Türken zu Problemen führen. Erdogan will gegensteuern.

Erdbebenkatastrophe in der Türkei
1,5 Millionen Menschen aus der türkischen Erdbebenregion leben derzeit in Zelten - Zehntausende weitere in Containern und Hotels. Foto: Kyodo
1,5 Millionen Menschen aus der türkischen Erdbebenregion leben derzeit in Zelten - Zehntausende weitere in Containern und Hotels.
Foto: Kyodo

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat neue Regelungen zu den vorgezogenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen für vom Erdbeben vertriebene Wähler angekündigt.

Zur offiziellen Festsetzung des Termins - diese sind für 14. Mai geplant - werde er ein Dekret erlassen, das am Folgetag im Staatsanzeiger veröffentlicht werde, gab das 69-jährige Staatsoberhaupt bekannt. Der Erlass werde sicherstellen, dass auch Menschen, deren Wohnsitz oder deren Wählerregistrierung sich wegen der Beben vom 6. Februar änderten, ihre Rechte wahrnehmen könnten.

Laut Regierungsangaben sind bisher 3,3 Millionen Menschen aus der Region evakuiert worden, 1,5 Millionen Menschen leben in Zelten - etwa so viele wie die Bevölkerung Münchens. 50.000 Menschen sind in Containern untergebracht, 140.000 in Hotels.

Unterschlupf in Deutschland

Auch nach Deutschland haben sich Menschen nach dem verheerenden Beben geflüchtet. Seit Mitte Februar wurden für Personen aus Syrien und der Türkei nach Angaben des Auswärtigen Amtes mehr als 1300 Visa ausgestellt. Dabei handelt es sich nach Angaben eines Sprechers um 1097 Visa, die in dem nach der Naturkatastrophe angekündigten vereinfachten Verfahren erteilt wurden sowie um nationale Visa zum Familiennachzug.

Die Bundesregierung hatte das Verfahren nach dem schweren Erdbeben vom 6. Februar angekündigt. Es richtet sich an Betroffene in Syrien und der Türkei. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, zeitweilig bei Angehörigen in Deutschland unterzukommen.

© dpa-infocom, dpa:230307-99-857758/3