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Entspannung fürs Konto: Erste Studierende erhalten 200 Euro

Die Heizperiode ist fast schon wieder zu Ende - und noch immer warten Studierende und Fachschüler auf die Energiepreispauschale von 200 Euro. Jetzt soll es erste Auszahlungen geben.

Euro-Geldscheine
Erste Studierende und Fachschüler erhalten die Energiepreispauschale von 200 Euro. Foto: Jens Büttner
Erste Studierende und Fachschüler erhalten die Energiepreispauschale von 200 Euro.
Foto: Jens Büttner

Ein halbes Jahr nach der Ankündigung einer 200-Euro-Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler hat der Bund das Geld an erste Empfänger überwiesen. Es handele sich um Teilnehmer der Pilotphase, erläuterte am Freitag ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums in Berlin. »Die ersten Antragsteller werden die Einmalzahlung in Kürze auf ihrem Konto haben«, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der dpa.

Die Pauschale soll ein stückweit die drastisch gestiegenen Energiepreise ausgleichen. Die Inflationsrate, die stark von den Energiepreisen getrieben wird, lag auch im Februar bei 8,7 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte.

Eine Testphase der entsprechenden Antragsplattform im Internet mit Hochschulen und Fachschulen in mehreren Bundesländern ist den Angaben zufolge erfolgreich verlaufen. »Die Testphase ist technisch geglückt«, sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP). Etwa 12.800 Antragsteller hätten ihre Bewilligungsbescheide erhalten.

Antragsplattform soll ab Mittwoch verfügbar sein

Da Sachsen-Anhalt beim Aufbau des digitalen Bafögs federführend war, hatten Bund und Länder das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepreispauschale betraut. Seit vergangener Woche konnten Studierende und Fachschüler mehrerer Bildungseinrichtungen das Geld im Rahmen eines Tests beantragen.

»Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann«, sagte Stark-Watzinger. Den Angaben zufolge lag der durchschnittliche Aufwand zum Beantragen der 200 Euro bei etwa drei Minuten. Beide Politikerinnen gehen davon aus, dass die Antragsplattform wie geplant ab kommendem Mittwoch allen etwa 3,5 Millionen Betroffenen offen stehen wird. Über die Details zur Anmeldung und Beantragung werden sie in der Regel von ihren Bildungseinrichtungen informiert.

Bis wann die Auszahlung an alle Berechtigte erfolgt sein wird, lässt sich laut Ministeriumssprecher nicht sagen. Das hänge wesentlich davon ab, wie schnell die Studierenden und Fachschüler ihre Anträge stellen. Mit Blick auf einen möglichen Ansturm von Antragstellern in der kommenden Woche sagte er: »Ich denke, wir sind gut vorbereitet.«

Steuerfreie Zahlung

Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder »gewöhnlicher Aufenthalt« in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher, Techniker oder Betriebswirte ausgebildet. Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im vergangenen September vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich aber schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.

Kritik an technischem Aufwand

Zunächst musste eine Antragsplattform gebaut werden, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig, persönliche und Konto-Daten, die bei den Bildungseinrichtungen vorliegen, zusammenführt werden. Bund und Länder gerieten dabei immer wieder in Streit miteinander. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details.

Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein »Elster-Zertifikat«, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind. Es kann auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:230310-99-898139/5